Landrat Klaus Peter Schellhaas gibt die Genehmigung des Regierungspräsidiums
Darmstadt vom 09. Juli 2020 gemäß § 52 Abs. 1 HKO i. V. m. § 104 Absatz 2 HGO
zur Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der AZUR GmbH für einen
Kassenkreditrahmen bis zu einem Betrag von 300.000,00 Euro bei der Sparkasse
Dieburg zur Kenntnis.