Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 346.475,00 € für die erhöhte Umlage des Gesundheitsamtes werden gemäß § 100 HGO auf dem Produkt 1.07.02.01 (Gesundheitseinrichtungen) und dem Sachkonto 7123000 (Zuweisungen für lfd. Zwecke an Zweckverbände dgl.) überplanmäßig zur Verfügung gestellt.