Beschluss: Kenntnis genommen

Frau Kreisbeigeordnete Lück informiert über das Ergebnis der gemeinsamen Beratung bzgl. des Pilotprojektes „Jugendsozialarbeit an Schulen in gemeinsamer Trägerschaft“

 

Im Kreistag wurde mit Vorlage Nr. 2200-2019/DaDi folgender Beschluss gefasst:

 

Der Kreisausschuss des Landkreises-Darmstadt-Dieburg wird beauftragt, zu prüfen, ob der Landkreis zusammen mit dem Land Hessen ein Pilotprojekt für Jugendsozialarbeit an Schulen unter gemeinsamer Trägerschaft durchführen kann.

Wenn ja, soll in einem zweiten Schritt geprüft werden, ob eine Einbeziehung der Städte und Kommunen des Landkreises möglich ist.

 

Leider kam erst am 03.12.2019 das Gespräch mit dem Hessischen Kultusministerium zustande und im Mai 2020 wurde dem Landkreis das Protokoll der Sitzung zugesendet.

 

An dem Gespräch im hessischen Kultusministerium nahm Herr Abteilungsleiter Wolf Schwarz mit weiteren Mitarbeiterinnen des Ministeriums, der Leiter des Staatlichen Schulamtes Ralph von Kymmel, die Fachbereichsleitung Simone Weiser-Kärcher und die Dezernentin Rosemarie Lück teil.

 

Folgende Ergebnisse des Gesprächs als Konsens zur Bewertung eines gemeinsamen Pilotprojektes Jugendsozialarbeit (Landkreis und Land Hessen) wurden festgehalten:

 

Die Problemkreise eines Pilotprojektes „Jugendsozialarbeit unter gemeinsamer Trägerschaft zwischen Kreis und Land“ (im Rahmen der bereitgestellten UBUS-Landesstellen) wurden identifiziert und diskutiert:

·         Anstellung der UBUS-Fachkräfte: Die UBUS-Fachkräfte werden derzeit auf unbefristeten Landesstellen eingestellt, was für die allermeisten UBUS-Fachkräfte eine attraktive Option ist. Diese Anstellung beim Land Hessen würde sich im Falle eines gemeinsamen Jugendsozialarbeitsprojektes ändern müssen hin zu einer Anstellung bei einer bsw. gGmbH des Landkreises bzw. bei einem der freien Träger o.ä. Für die beim Land derzeit unbefristet angestellten UBUS-Fachkräfte bedeutete dies voraussichtlich eine Verschlechterung und zöge evtl. rechtliche Konsequenzen nach sich, abgesehen davon, dass die meisten UBUS-Fachkräfte darin für sich keinen Vorteil erkennen könnten.

·         Direktionsrecht der Schulleitung: Derzeit übt die Schulleitung bei den UBUS-Fachkräften das Direktionsrecht aus. Ob dies so bliebe oder ob dies ggf. im Rahmen des AÜG (§ 613 BGB) keinen Bestand mehr hätte, bliebe juristisch zu klären.

·         Wo bleiben bei einer „überschulischen Kooperationsstruktur“ die Belange der einzelnen Schulen? Dies war eine der Fragen, die sich in der Kürze der Zeit nicht zur Gänze klären ließen, die aber im Zuge einer Umsetzung eines Pilotprojektes unbedingt beantwortet werden müsste.

·         UBUS muss sich als neu eingerichtetes Landesprojekt zunächst in den Schulen mit allen Beteiligten noch etablieren. Geänderte Anbindungen und Strukturen im Rahmen eines Pilotprojektes sind voreilig und ggf. nicht zielführend im Sinne des Arbeitsauftrages der UBUS-Fachkräfte als Lernbegleitung.

·         Offen ist, inwieweit in einem gemeinsamen Pilotprojekt Entlastungen für Schulleitungen gesehen werden könnten.

 

Finaler Konsens:

Der Aufwand für die Bildung einer gemeinsamen Trägerschaft beider Arbeitsgebiete (Jugendsozialarbeit des Landkreises und UBUS-Stellen Land Hessen) steht aktuell in keinem positiven Verhältnis zu den Vorteilen.

Die gedeihliche Zusammenarbeit und gute Kooperation zwischen der kommunalen Jugendsozialarbeit und dem landesseitigen Einsatz von UBUS-Kräften wird von allen Beteiligten gleichwohl weiterhin als sehr förderlich bewertet.

 

Vor allem die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule, hier insbesondere des Staatlichen Schulamtes und des Jugendamtes wird positiv hervorgehoben. So könnten bsw. der Ausbau der „Zentren für schulische Erziehungshilfen“ oder der Aufbau einer Landkreisgesellschaft für die Dienstleistung der Teilhabeassistentinnen und Teilhabeassistenten an Schulen weitere Bausteine der Zusammenarbeit sein.