Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Zur Einführung der Strategischen Sozialplanung wird eine Projektstelle für drei Jahre eingerichtet.
  2. Es kann ergänzend eine wissenschaftliche Begleitung durchgeführt werden.
  3. Obligatorische Planungsraumkonferenzen werden durchgeführt.
  4. Notwendige begleitende Öffentlichkeitsarbeit wird durch die Projektstelle organisiert.

 

 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 152.096,00 Euro werden im Haushaltsplan des Jahres 2021 unter dem Produkt 1.01.01.01.13 „Strategische Sozialplanung“ auf den Sachkonten 6861000 „Aufwendung für Öffentlichkeitsarbeit“, 6890000 „sonstige Aufwendungen für Kommunikation“, 6779000 „Aufwendungen für andere Beratungsleistungen“  und 6200000 „Entgelte für geleistete Arbeitszeit“ haushaltsrechtlich eingeplant.