Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulservice übernimmt die Zahlungen an beauftragte Beförderungsunternehmen im freigestellten Schülerverkehr i. H. v. 50% der von den Betrieben nachgewiesenen entstandenen Aufwendungen freiwillig für den Zeitraum vom 16.03.2020-15.05.2020, abzüglich der Osterferien vom 06.04.-16.04.2020.

 

Weitere Ansprüche gegen den Landkreis aufgrund Covid 19 und des eingeschränkten Schulbetriebs aus bestehenden Verträgen für die Schülerbeförderung sind ausgeschlossen.

 

Grundlage für eine Auszahlung von Leistungen der Nachweis ist, dass alle Förderungen auf Landes- und Bundesebene zunächst auszuschöpfen sind. Der Nachweis wird durch Eigenerklärung des Beförderungsunternehmers erbracht. Über die Beantragung sind entsprechende Nachweise vorzulegen.

 

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan des Jahres 2020 auf den Produkten 1.03.07.01.20 (Beförd.Beh/Kranker: sonstige Schulen)und 1.03.07.01.40 (Schulbus/bes. Beförd: sonstige Schulen) und dem Sachkonto 6100000 (Fremdleistungen) haushaltsrechtlich zur Verfügung.