Sitzung: 15.06.2020 Schul-, Kultur- und Sportausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3042-2020/DaDi/1
Beschlussvorschlag:
Der Schulservice übernimmt die Zahlungen an beauftragte
Beförderungsunternehmen im freigestellten Schülerverkehr i. H. v. 50% der von
den Betrieben nachgewiesenen entstandenen Aufwendungen freiwillig für den
Zeitraum vom 16.03.2020-15.05.2020,
abzüglich der Osterferien vom 06.04.-16.04.2020.
Weitere Ansprüche
gegen den Landkreis aufgrund Covid 19 und des eingeschränkten Schulbetriebs aus
bestehenden Verträgen für die Schülerbeförderung sind ausgeschlossen.
Grundlage für eine Auszahlung von Leistungen der Nachweis
ist, dass alle Förderungen auf Landes- und Bundesebene zunächst auszuschöpfen
sind. Der Nachweis wird durch Eigenerklärung des Beförderungsunternehmers
erbracht. Über
die Beantragung sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan des Jahres 2020 auf den Produkten 1.03.07.01.20 (Beförd.Beh/Kranker: sonstige Schulen)und 1.03.07.01.40 (Schulbus/bes. Beförd: sonstige Schulen) und dem Sachkonto 6100000 (Fremdleistungen) haushaltsrechtlich zur Verfügung.