Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für Kurse, deren vollständige Durchführung im Schließungszeitraum liegt, wird kein Honorar und keine Entschädigung gezahlt. Dies gilt auch, wenn der Schließungszeitraum verlängert wird.
  2. Für Kurse, die vor dem 12.3. begonnen hatten und im Schließungszeitraum enden (also abgebrochen wurden), wird die tatsächlich erbrachte Leistung vergütet wie vertraglich vereinbart zuzüglich einer Ausfallentschädigung in Höhe von 30% des restlichen Honorars, das bei kompletter Durchführung angefallen wäre.
  3. Im Zuge der Gleichbehandlung mit den sonstigen Beschäftigten der Kreisverwaltung, die im Rahmen der Notfallplanung von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt wurden/sind, werden den Mitarbeitenden im Schließdienst der VHS acht Stunden pro Woche vergütet. Die Arbeitsverträge der 12 davon betroffenen Personen enden alle am 03. Juli 2020.

 

Grundlage für eine Auszahlung von Leistungen ist der Nachweis, dass alle Förderungen auf Landes- und Bundesebene oder sonstige staatliche Fördermöglichkeiten ausgeschöpft wurden.