Sitzung: 15.06.2020 Schul-, Kultur- und Sportausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 3053-2020/DaDi
Beschlussvorschlag:
Es werden 50% der von den Cateringunternehmen
nachgewiesenen entstandenen Aufwendungen freiwillig zunächst für den Zeitraum
vom 16.03.2020 bis 03.04.2020 und vom 20.04.2020 bis 03.07.2020 (letzter
Schultag vor den Sommerferien) übernommen. Für die Zeit nach den Sommerferien wird
neu entschieden. Hier wird die Entwicklung des Bedarfs an Mittagsverpflegung
bei evtl. weiterhin eingeschränktem Schulbetrieb abgewartet.
Die Zahlung ist begrenzt auf einen Betrag von
max. 0,65 Euro pro Essen und auf die Anzahl der normalerweise durchschnittlich
in diesen Zeiträumen ausgelieferten Essen.
Weitere Ansprüche gegen den Landkreis
aufgrund Covid 19 und des eingeschränkten Schulbetriebs aus bestehenden
Verträgen für die Mittagsversorgung sind ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass
alle Förderungen auf Landes- und Bundesebene zunächst auszuschöpfen sind. Die
Unternehmen haben dies in einer Eigenerklärung zu bestätigen.
Über die Beantragung sind entsprechende
Nachweise vorzulegen.
Die erforderlichen Mittel stehen im
Haushaltsplan des Jahres 2020 auf den Produkten
1.03.01.99 (Grundschulen), 1.03.02.99
(Kombinierte Grund- und Hauptschulen), 1.03.03.99 (Gymnasien), 1.03.04.99
(Gesamtschulen) und 1.03.05.99 (Förderschulen)
und dem Sachkonto 6100000 (Fremdleistungen) haushaltsrechtlich
zur Verfügung.