Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Es werden 50% der von den Cateringunternehmen nachgewiesenen entstandenen Aufwendungen freiwillig zunächst für den Zeitraum vom 16.03.2020 bis 03.04.2020 und vom 20.04.2020 bis 03.07.2020 (letzter Schultag vor den Sommerferien) übernommen. Für die Zeit nach den Sommerferien  wird neu entschieden. Hier wird die Entwicklung des Bedarfs an Mittagsverpflegung bei evtl. weiterhin eingeschränktem Schulbetrieb abgewartet.

Die Zahlung ist begrenzt auf einen Betrag von max. 0,65 Euro pro Essen und auf die Anzahl der normalerweise durchschnittlich in diesen Zeiträumen ausgelieferten Essen.

 

Weitere Ansprüche gegen den Landkreis aufgrund Covid 19 und des eingeschränkten Schulbetriebs aus bestehenden Verträgen für die Mittagsversorgung sind ausgeschlossen.

 

Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass alle Förderungen auf Landes- und Bundesebene zunächst auszuschöpfen sind. Die Unternehmen haben dies in einer Eigenerklärung zu bestätigen.

Über die Beantragung sind entsprechende Nachweise vorzulegen.

 

 

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan des Jahres 2020 auf den Produkten

1.03.01.99 (Grundschulen), 1.03.02.99 (Kombinierte Grund-und Hauptschulen), 1.03.03.99 (Gymnasien), 1.03.04.99 (Gesamtschulen) und 1.03.05.99 (Förderschulen)

und dem Sachkonto 6100000 (Fremdleistungen)  haushaltsrechtlich zur Verfügung.