Sitzung: 15.06.2020 Schul-, Kultur- und Sportausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3053-2020/DaDi/1
Beschlussvorschlag:
Es werden 50% der von den Cateringunternehmen
nachgewiesenen entstandenen Aufwendungen freiwillig zunächst für den Zeitraum
vom 16.03.2020 bis 03.04.2020 und vom 20.04.2020 bis 03.07.2020 (letzter Schultag vor den Sommerferien) übernommen. Für
die Zeit nach den Sommerferien wird neu
entschieden. Hier wird die Entwicklung des Bedarfs an Mittagsverpflegung bei
evtl. weiterhin eingeschränktem Schulbetrieb abgewartet.
Die Zahlung ist begrenzt auf einen Betrag von
max. 0,65 Euro pro Essen und auf die Anzahl der normalerweise durchschnittlich
in diesen Zeiträumen ausgelieferten Essen.
Weitere
Ansprüche gegen den Landkreis aufgrund Covid 19 und des eingeschränkten
Schulbetriebs aus bestehenden Verträgen für die Mittagsversorgung sind
ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass
alle Förderungen auf Landes- und Bundesebene zunächst auszuschöpfen sind. Die
Unternehmen haben dies in einer Eigenerklärung zu bestätigen.
Über
die Beantragung sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Die erforderlichen Mittel stehen im
Haushaltsplan des Jahres 2020 auf den Produkten
1.03.01.99 (Grundschulen), 1.03.02.99
(Kombinierte Grund-und Hauptschulen), 1.03.03.99 (Gymnasien), 1.03.04.99
(Gesamtschulen) und 1.03.05.99 (Förderschulen) |
und dem Sachkonto 6100000 (Fremdleistungen)
haushaltsrechtlich zur Verfügung.