Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Zur Gewährleistung des Bestandes an sozialen Dienstleistern der Kindertagespflege werden monatliche Zuschüsse gemäß der Bestimmungen und der Berechnungsgrundlage des SodEG in Höhe von derzeit max. 75% der bisherigen Zahlungen (Monatsdurchschnitt) an die Tagespflegepersonen geleistet.

 

Als freiwillige Leistung des Landkreises Darmstadt-Dieburg zum Ausgleich der nach Anwendung des SodEG verbleibenden finanziellen Einbußen der Tagespflegepersonen werden ab 01.05.2020 max. 25%, somit der Differenzbetrag zwischen den 75% gemäß SodEG bis zu 100% der bisherigen Zahlungen (Monatsdurchschnitts) als monatliche Zuschüsse gezahlt, sofern diese nicht durch eine andere Stelle (z.B. durch das Land Hessen) übernommen werden.

 

Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan des Jahres 2020 unter dem Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe auf dem Sachkonto 7250000.