Sitzung: 15.06.2020 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 3061-2020/DaDi
Beschlussvorschlag:
Zur Gewährleistung
des Bestandes an sozialen Dienstleistern der Kindertagespflege werden
monatliche Zuschüsse gemäß der Bestimmungen und der Berechnungsgrundlage des
SodEG in Höhe von derzeit max. 75% der bisherigen Zahlungen (Monatsdurchschnitt)
an die Tagespflegepersonen geleistet.
Als freiwillige
Leistung des Landkreises Darmstadt-Dieburg zum Ausgleich der nach Anwendung des
SodEG verbleibenden finanziellen Einbußen der Tagespflegepersonen werden ab
01.05.2020 max. 25%, somit der Differenzbetrag zwischen den 75% gemäß SodEG bis
zu 100% der bisherigen Zahlungen (Monatsdurchschnitts) als monatliche Zuschüsse
gezahlt, sofern diese nicht durch eine andere Stelle (z.B. durch das Land
Hessen) übernommen werden.
Die erforderlichen Mittel stehen im Haushaltsplan des Jahres 2020 unter dem Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe auf dem Sachkonto 7250000.