Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg schließt im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit öffentlich-rechtliche Vereinbarungen nach § 24 ff KGG über die Wahrnehmung von Aufgaben der/des externen Datenschutzbeauftragten mit den jeweiligen Städten, Gemeinden oder Zweckverbänden auf dem Gebiet des Landkreises ab.