Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Kreistag bildet gemäß § 33 Abs. 1 Hess. Landkreisordnung i. V. m. § 30a Hess. Landkreisordnung einen Ausschuss (Eilentscheidungsausschuss) zur Entscheidung in dringenden Angelegenheiten, wenn die vorherige Entscheidung des Kreistages nicht eingeholt werden kann und Gründe des öffentlichen Wohls keinen Aufschub dulden.

 

2.      Der Ausschuss besteht aus 19 Mitgliedern.

 

3.      Die Bildung erfolgt im Benennungsverfahren gemäß § 33 Abs. 2 Hess. Landkreisordnung i. V. m. § 62 Abs. 2 Hess. Gemeindeordnung.
(SPD: 6 Sitze, CDU: 5 Sitze, Bündnis 90/Die Grünen: 3 Sitze, FDP: 1 Sitz, AfD: 1 Sitz, Die Linke: 1 Sitz, FW-PP: 1 Sitz, F 21: 1 Sitz.)

 

4.      Der Beschluss tritt mit Ablauf der laufenden Kommunalwahlperiode am 31. März 2021 außer Kraft.