Beschluss:
Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) gemäß § 3 der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger in der Fassung vom 11.09.2017 wird auch für die Teilnahme an Telefon- und Videokonferenzen gewährt.
Der Beschluss tritt mit Ablauf der laufenden Kommunalwahlperiode am 31. März 2021 außer Kraft.