Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) gemäß § 3 der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger in der Fassung vom 11.09.2017 wird auch für die Teilnahme an Telefon- und Videokonferenzen gewährt.

 

Der Beschluss tritt mit Ablauf der laufenden Kommunalwahlperiode am 31. März 2021 außer Kraft.