Beschluss:
Zur Aufrechterhaltung der sozialen Infrastruktur im
Landkreis Darmstadt-Dieburg werden monatliche Zahlungen gemäß den Bestimmungen
und der Berechnungsgrundlage des Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) in
Höhe von derzeit max. 75% der bisherigen Zahlungen an Sozialdienstleister
geleistet.
Zum Ausgleich der nach Anwendung des SodEG verbleibenden finanziellen Einbußen zahlt der Landkreis Darmstadt-Dieburg ab 01.05.2020 monatlich max. 25% des gemäß SodEG ermittelten Monatsdurchschnitts an soziale Dienstleister. Die Höhe ist abhängig von den noch zu verabschiedenden Hessischen Ausführungsbestimmungen des SodEGs.
Die
erforderlichen Mittel stehen im
Haushaltsplan des Jahres 2020 unter verschiedenen Produkten im Produktbereich
05 „soziale Leistungen“, sowie im Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe“ auf verschiedenen Sachkonten haushaltsrechtlich zur Verfügung.