Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Zur Aufrechterhaltung der sozialen Infrastruktur im Landkreis Darmstadt-Dieburg werden monatliche Zahlungen gemäß den Bestimmungen und der Berechnungsgrundlage des Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) in Höhe von derzeit max. 75% der bisherigen Zahlungen an Sozialdienstleister geleistet.

 

Zum Ausgleich der nach Anwendung des SodEG verbleibenden finanziellen Einbußen zahlt der Landkreis Darmstadt-Dieburg ab 01.05.2020 monatlich max. 25% des gemäß SodEG ermittelten Monatsdurchschnitts an soziale Dienstleister. Die Höhe ist abhängig von den noch zu verabschiedenden Hessischen Ausführungsbestimmungen des SodEGs.

 

Die erforderlichen  Mittel stehen im Haushaltsplan des Jahres 2020 unter verschiedenen Produkten im Produktbereich 05 „soziale Leistungen“, sowie im Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ auf verschiedenen Sachkonten haushaltsrechtlich zur Verfügung.