Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Nach zweijähriger Amtszeit beruft der Kreistag auf Empfehlung des Kreisausschusses erneut Herrn Gerhard Dahms, Meisenweg 26, 64839 Münster, zum ehrenamtlichen Ombudsmann im Bereich des Sozialgesetzbuches II der Kreisverwaltung.

Darüber hinaus beruft der Kreistag auf Empfehlung des Kreisausschusses Frau Sandra Kemper, Hintergasse 12, 64367 Mühltal zur gleichberechtigten ehrenamtlichen Ombudsfrau im Bereich des Sozialgesetzbuches II der Kreisverwaltung.

 

Beide Berufungen gelten für die Dauer von zwei Jahren gerechnet ab dem Zeitpunkt der Aushändigung der Urkunde.

 

Dem Kreisausschuss ist nach Ablauf von einem Jahr ein aktueller Zwischenbericht und mit Ablauf der zweijährigen Amtszeit ein weiterer Bericht jeweils als Gesamtbericht der Ombudsstelle vorzulegen.

 

Der Kreisausschuss entscheidet rechtzeitig vor Ablauf der zweijährigen Amtszeit von Herrn Gerhard Dahms und Frau Sandra Kemper über die Fortführung der ehrenamtlichen Ombudsstelle.