Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

Der Mindestlohn liegt aktuell bei 9.35 € Gem. Bundesregierung ist alles unter 12,35 € brutto die Stunden ein Niedriglohn, der zur Alters- und Kinderarmut führt. DIE LINKE fordert 13 € brutto die Stunden- ohne Urlaubs – und Weihnachtsgeld – ohne vermögenswirksame Leistungen. Wir fragen nicht nach dem rechnerischen Lohn sondern nach dem gezahlten Lohn. Wir fragen nach 450 € Jobs oder anderen Mini- und Midijobs basierend auf 13 € brutto die Stunde = 34,6 Stunden im Monat. Wir fragen nach einer zusätzlichen Renten steigernden Zahlung – vergleichbar mit dem ZVK des TVÖD – also 5,3 % des Bruttolohnes – falls kein TVÖD vergütet wird. Wir fragen nach den umlagefinanzierten Zweckverbänden und Beteiligungen des Landkreises Darmstadt Dieburg und dem durch das DA-DI Werk fremdvergebenen Leistungen – z.B: Schulreinigung,

 

 

1.      Dienstleistungs- GMBH der Kreiskliniken

 

a)      Wie viele Beschäftigte  waren in der Dienstleistungs GMBH zum 31.12.2019 beschäftigt?

 

In der Dienstleistungs GmbH des Landkreises Darmstadt-Diebur waren im Dezember 2019 insgesamt 220 Personen beschäftigt.

 

b)      Die Beschäftigten werden nach dem Tarifvertrag DEHOGA Hessen bezahlt. Welchen Stundenlohn erhalten wie viele Beschäftigte der Dienstleistungs- GmbH- nicht rechnerisch – sondern effektiv-- Lohngruppe 1 – Lohngruppe 2 etc.

 

Der aufgeführte Effektivlohn beinhaltet den Tariflohn, Überstundenvergütungen und sonstige tarifliche Zuschläge sowie individuelle Funktionszulagen.

 

Dazu ist anzumerken bzw. auch in der nachstehenden Übersicht ersichtlich, dass eine Vielzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tarifliche Zulagen und/oder Funktionszulagen erhalten.

 

 

Stundenlohn

Köpfe

 

2020

2020

Bewertungsgruppe 1

10,47 €

entfällt

Bewertungsgruppe 2

12,44 €

entfällt

Bewertungsgruppe 3

13,64 €

100

Bewertungsgruppe 4.1

15,27 €

7

Bewertungsgruppe 4.2

16,28 €

5

Bewertungsgruppe 4.3

18,25 €

2

Bewertungsgruppe 4.4

21,41 €

7

Bewertungsgruppe 5

17,98 €

8

Bewertungsgruppe 6.1

18,23 €

2

Bewertungsgruppe 6.2

23,44 €

4

Bewertungsgruppe 7.1

20,23 €

4

Bewertungsgruppe 7.2

21,10 €

11

Bewertungsgruppe 8.1

23,28 €

4

Bewertungsgruppe 8.2

28,03 €

14

Bewertungsgruppe 9.1

36,84 €

3

Bewertungsgruppe 9.2

27,25 €

4

Bewertungsgruppe 10

36,39 €

27

 

 

c)      Wir in der DEHOGA Hessen eine rentensteigernde Vergütung – ähnlich der des ZVK – vergütet?

 

Der Tarifvertrag der DEHOGA Hessen legt eine tarifliche Zahlung in Form einer Betriebsrente/Direktversicherung von jährlich 240.00 Euro – unabhängig von der jeweiligen tariflichen Eingruppierung vor. Diese verändert sich, abhängig von den Ergebnissen der Tarifverhandlungen. In 2019 erfolgte eine Steigerung von 60%. Die Zahlung erfolgt ausschließlich vom Arbeitgeber. Zusätzlich kann die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter im Rahmen der Entgeltumwandlung eigene Zahlungen leisten. Diese werden von der Dienstleistungs-GmbH des Landkreises Darmstadt-Dieburg mit zusätzlich 16% je Zahlung gefördert.

 

d)     Wenn dies nicht vergütet wird, was würde eine Vergütung ähnlich dem der ZVK des TVÖD kosten?

 

Entfällt, da c) geleistet wird.

 

2.      Fremdreinigung der Schulen des Landkreises Darmstadt Dieburg

 

Die Vergabe der Fremdreinigung der Schulen des Landkreises Darmstadt Dieburg wurde gem. Da/DI Werk an

 

-          Lieblang Cosmos GmbH

-          PE Dientsleistungen

-          Götz GmbH

 

vergeben. Hierzu fragen wir an:

 

a)      Gibt es noch weitere Firmen, an die Fremdreinigung der Schulen vergeben wurde?

 

Nein, zurzeit stehen für die Fremdreinigungen nur o.g. Firmen unter Vertrag.

 

b)      Wie viele Beschäftigte sind in o.g. Firmen tätig?

 

Insgesamt sind bei den o.g. Firmen ca. 17.760 Mitarbeiter beschäftigt.

 

c)      Wie viele 450 € Jobs auf Basis 34,6 Stunden (oder mehr?) sind dort tätig?

 

Hierüber liegen uns keine Informationen vor.

 

d)     Wie viele Mini – Midijobs mit einem Einkommen bis brutto 1000 € auf Basis 13 € pro Stunde sind dort tätig?

 

Hierüber liegen uns keine Informationen vor.

 

e)      Was erhielten die Beschäftigten an Bruttolohn pro Stunde (ohne Urlaubs und Weihnachtsgeld) nach welchem Tarifvertrag in o.g. Firmen der Fremdvergabe der Reinigung ?(X Beschäftigte Lohngrupp1 = X Euro etc)

 

Die Bezahlung erfolgt nach dem Lohntarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung. In der untersten Lohngruppe werden 10,80 € pro Stunde gezahlt.

 

f)       Gibt es für diese Beschäftigten der Fremdreinigung eine rentensteigernde Zusatzzahlung ähnlich der des ZVK im TVÖD?

 

Nein, da die Tarifparteien hierzu bislang nichts vereinbart haben.

 

3.      Reinigen in der Kreisverwaltung und in den Gemeinden des Landkreises Darmstadt Dieburg

 

Nach unseren Informationen werden in den Gemeinden (Rathäuser, Kindergärten, Kreisverwaltung) nach TVÖD/ZVK Gruppe 3 bzw 4 = 14 bsi 15 € pro Stunde gereinigt.

 

a)      Stimmt das?

 

Die Bezahlung der kreiseigenen Reinigungskräfte erfolgt nach der Entgeltgruppe 2 TVÖD.

 

b)      Werden in den Liegenschaften der Gemeinden oder der Kreisverwaltung 1 € Jobber eingesetzt? Wenn ja, wo und wie viele.

 

In der Kreisverwaltung werden keine 1€ Jobber im Bereich der Reinigung eingesetzt.

 

c)      Hält die Kreisverwaltung es für tragbar, dass wenn eine Reinigungskraft in Groß Zimmern (aktuelles Beispiel) sind die Halle der Angelgartenschule reinigt, den niedrigeren Tarif der Fremdreinigungsfirmen vergütet bekommt als die Reinigungskraft in Groß Zimmern einen wesentlich höheren Tarif (TVÖD/ZVK), die die Kindergärten in Groß Zimmern reinigt.

 

./.

 

d)     Wenn dem so ist, glaubt die Kreisverwaltung hier das Gleichheitsprinzip zu beachten?

 

./.

 

e)      Werden in den Tarifen der Fremdreinigung rentensteigernde Zahlungen – ähnlich der ZVK /TVÖD vergütet.

 

Die Reinigungsdienstleister sind verpflichtet, die für sich geltenden gesetzlichen tarifvertraglichen Leistungen und das Mindestentgelt zu gewähren. Dies wird stichprobenartig geprüft. Die Zahlung von Zusatzleistungen obliegt dem Arbeitgeber.

 

4.      Arbeiten bei der Senio – der Gersprenz GGMBH – der Azur GMBH – Der Betreuungs gGmbh

 

-          Sind der Kreisverwaltung Fälle von Niedriglöhnen unter 13 € brutto die Stunde bekannt? Der Linken begegnete 2018 ein Fahrer/in der Gersprenz gGmbh mit einem Bruttolohn in Höhe von 9,60 €. War dies ein Einzelfall?

 

Gersprenz gGmbH

 

Die Seniorendienstleistungs gGmH Gersprenz ist nicht tarifgebunden, dafür aber ZVK-pflichtig.

 

Selbstverständlich wird in der Seniorendienstleistungs gGmbH Gersprenz der allgemein gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn und der gesetzliche Mindestlohn Pflege gezahlt.

 

Das Einstiegsgehalt für angelernte Fahrer und angelernte hauswirtschaftliche Hilfskräfte (ohne Ausbildung) beträgt 9,37 € brutto/Stunde bis zum 30.06.2020. Ab dem 01.07.2020 erhalten alle Mitarbeiter*innen außer den leitenden Angestellten eine pauschale Gehaltserhöhung von 3%. Somit beträgt das Einstiegsgehalt ab dem 01.07.2020 für die o.g. Berufsgruppe 9,65 € brutto pro Stunde.

 

Das Einstiegsgehalt für nicht qualifizierte Pflegehilfskräfte entspricht dem gesetzlichen Mindestlohn Pflege, zurzeit 11,35 € brutto/Stunde, ab dem 01.07.2020 beträgt der gesetzliche Mindestlohn Pflege 11,60 € brutto/Stunde, zuzüglich der Gehaltserhöhung von 3% = 11,95 € brutto/Stunde.

 

 

Das Einstiegsgehalt für qualifizierte Pflegekräfte und für zusätzliche Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI beträgt 11,76 € ab dem 01.07.2020 = 12,11 € brutto/Stunde.

 

Das Einstiegsgehalt für qualifizierte Fachkräfte in der Pflege beträgt 16,12 € brutto/Stunde, ab dem 01.07.2020 = 16,60 € brutto/Stunde.

 

 

SENIO Zweckverband

 

Beim SENIO Zweckverband erhält keiner der beschäftigten Mitarbeiter einen Lohn unter 13,00 € brutto/Stunde. Mit Tarifanpassung zum 01.03.2020 wurde auch der Stundenlohn der Beschäftigten auf 450,00 €-Basis angepasst, so dass diese ebenfalls nicht unter 13,00 € brutto Stundenlohn erhalten.

 

 

 

Sollte die Beantwortung der Fragen (Rückfragen bei den Gemeinden und den Fremdreiniger) nicht bis 30.3. möglich sein, so bitten wir um Beantwortung bis spätestens zur KT Sitzung am 08. Juni 2020.