Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

  1. Der Paritätische Verband berichtete in seinem Armutsbericht 2019 davon, dass in Südhessen es in den letzten 10 Jahren eine drastische Verschlechterung – eine geballte Armut – wie der Paritätische Wohlfahrtsverband sagte - gegeben habe. Hier sei die Zahl der armen Einwohner binnen 10 Jahren von 12,7 auf nun 15,8 gestiegen. Die Paritätischen bezeichneten Südhessen – die Regionen Groß-Gerau – Stadt Darmstadt, Odenwaldkreis – Bergstraße und den Landkreis Darmstadt-Dieburg zu den „Abgestiegenen“. Nach einer negativen Entwicklung sei die Anzahl der Bürger Südhessens - der letzten 10 Jahre 2008 bis 2018 – die unterhalb der Armutsgrenze leben müssten, stärker angestiegen als, dies im Bundesdurchschnitt der Fall sei. Bemerken möchte DIE Linke noch, dass

 

a)      der „Paritätische“ bezieht sich lt. einer EU Konvention aus 1984 auf diejenigen armutsgefährdeten bzw., armutsbedrohten Bürger, die weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens zur Verfügunghätten. 2017 lag diese Grenze für einen Alleinstehenden bei 999 €.

 

b)      Auf Anfrage der LINKEN Kreistagsfraktion an die Paritätischen, diese Zahlen Südhessens auf den Landkreis Darmstadt Dieburg bzw. auf die 23 Kommunen runter brechen zu lassen, erhielten wir zur Antwort, dies würde nur der Kreisverwaltung Da/DI mitgeteilt.

 

 

Wir fragen daher an:

 

·         Wie hoch sind die Zahlen der 23 Kreiskommunen gem. des Armutsberichtes 2019 des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – bezogen auf das 60 Prozentige Nettoäquivalenzeinkommens von 2008 bis 2018 für den Landkreis Darmstadt Dieburg und seine 23 Kreiskommunen ?

 

Die Linke bittet die Kreisverwaltung sich mit dem Paritätischen Verband in Verbindung zu setzen – gleichwohl die Anzeichen – vgl. Continental – Babenhausen – sich verdichten, dass in der Frage „Geballte Armut“ – es zu grundlegenden Veränderungen im Landkreis Darmstadt Dieburg kommen wird. Diese „geballte Armut“ ist bereits heute durch wegbrechende Gewerbesteuereinnahmen verbunden mit Erhöhungen der Grundsteuer B und umsetzen von Straßenbenutzungsgebühren zu erkennen. Daher ist die

Beantwortung der o.g. Frage für DIE LINKE Kreistagsfraktion von besonderer Bedeutung.

 

Der Paritätische Armutsbericht 2019 stützt sich auf den Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes. Es handelt sich dabei um eine Zufallsstichprobe von jährlich etwa einem Prozent aller Haushalte in Deutschland (s. Seite 3 des Berichtes). Nach telefonischer Rücksprache mit dem Statistischen Landesamt sind aufgrund der (kleinen) Größe der Stichprobe, Angaben auf der Ebene von einem einzelnen Landkreis und Städten und Gemeinden in Landkreisen nicht möglich. 

 

  1. Mehrere Versuche der Kreistagsfraktion DIE LINKE zu erfahren, wie viele Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug SGB II – SGB XII – der AsylBlg und der Wohngeldbezieher zum Jahresende in unangemessenen teuren Wohnungen im Landkreis Darmstadt Dieburg wohnen, scheiterten kläglich. Mal konnten keine Daten zu Verfügung gestellt werden (Vorlage 2059-2019/DaDi) – mal wurde ein diesbezüglicher Antrag zum Haushalt 2020 wegen Erfolglosigkeit von der Kreistagsfraktion zurückgezogen, mal lägen keine „valide“ Angaben vor- wurde behauptet.

 

Die Kreistagsfraktion DIE LINKE war mehr als über überrascht, dass s e h r w o h l eine detaillierte Auflistung – bis hinab auf die Kreisebene – auf eine kürzlich veröffentlichte „kleine Anfrage“ der Bundestagsfraktion DIE LINKE vorliegt.

Link anbei

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/130/1913029.pdf

 

So ist dort auf Seite 161 zu lesen, dass im Landkreis Darmstadt Dieburg am 31.12.2018 insgesamt 7749 Bedarfsgemeinschaften gebe, wovon 2134 BG,S nicht die vollen KDU oder Mieten erhalten. Dies wären satte 29,3 %. Im Durchschnitt erhielten die BG,s im Landkreis Darmstadt-Dieburg 999 € - oder monatlich 83,25 € zu wenig an KDU oder

Mietleistungen. Insgesamt seien 2,1 Mio € auf Kosten der Ärmsten im Landkreis Darmstadt Dieburg so eingespart worden.

 

a)      Wie erklärt die Kreisverwaltung Da/Di diesen Diskurs, dass die von der Kreistagsfraktion gewünschten Fakten in einer „kleinen Anfrage“ der Bundestagsfraktion DIE LINKE vorliegen – aber der Kreistagsfraktion DIE LINKE geantwortet wurde: „diese Daten liegen nicht vor!“

 

Bei diesen Daten handelt es sich um ein Produkt des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit. Dies wurde auf eine Anfrage des Bundestages hin erstmalig erstellt und steht bzw. stand nicht standardmäßig zur Verfügung.

 

b)      Da die Daten 31.12.2018 effektiv vorliegen (siehe Seite 161 des o.a. Linkes) fragen wir hierzu ergänzend

-          wie viele BG,s im Landkreis Da/Di mussten 31.12.2018

-          einen Eurobetrag bis 50 €

-          einen Eurobetrag bis 100 €

-          einen Eurobetrag bis 200 €

-          einen Eurobetrag über 200 €

für die Miete aus ihren Regelbedarfen drauf zahlen?

 

 

 

 

 

 

Betrag nicht anerkannter Miete

Anzahl der BG

im SGB XII

Anzahl BG im SGB II

Anzahl BG im AsylbLG

0 bis 50 Euro

47

492

8

51 bis 100 Euro

52

296

*

101 bis 200 Euro

34

303

*

Über 200 Euro

10

140

0

Insgesamt

143

1231

12

 

           

  1. Eine „kleine Anfrage“ von Christiane Böhm (DIE LINKE) vom 12.11.2019 im hessischen Landtag über die „Wohnkostenlücke im SGB II in Hessen, kam zu folgenden Fragen. Wir fragen entsprechend für den Landkreis Darmstadt Dieburg an :

 

a)      Wie viele Menschen im Landkreis Darmstadt Dieburg erhielten jeweils zum Stichtag 1. Juni in den Jahren 2015 bis 2019 Leistungen nach dem SGB II – Wie viele das SGB XII – Wie viele waren im Wohngeldbezug – wie viele erhielten Leistungen nach dem AsylBLG?

 

 

SGB II

SGB XII

AsylbLG

01.Juni 19

10.083

2.842

1.786

01.Juni 18

10.891

2.677

1.759

01.Juni 17

11.303

2.619

2.112

01.Juni 16

10.471

X[1]

X[2]

01.Juni 15

10.309

X

X

 

 

b)      Wie viele davon erhielten Leistungen bezüglich den Kosten der Unterkunft? (Angaben nach Miete + Eigenheime)

 

 

SGB II

SGBXII

AsylbLG

01. Juni 2019

6.828

2.651

1.786

01. Juni 2018

7.413

2487

1.759

01. Juni 2017

7.619

2427

2.112

01. Juni 2016

6.997

  X1

   X2

01. Juni 2015

7.007

  X

   X

 

 

c)      In wie vielen Fällen wurden die Kosten der Unterkunft und Heizung, die für die Leistungsberechtigte tatsächlich angefallen sind, nicht übernommen?

 

Im Rechtskreis des SGB XII waren dies 143 Fälle.

Im Rechtskreis des AsylbLG waren es zwölf Fälle und für das SGB II waren es 1231 Fälle (siehe auch Frage 2b).

 

d)     Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 18 Jahren betraf das?

 

589 BGs (bezogen auf die BGs aus der Frage 2b) mit Kindern unter 18 Jahren waren hiervon im SGB II betroffen. Zwei Bedarfsgemeinschaften im Rechtskreis des AsylbLG und vier Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 18 Jahren im SGB XII waren betroffen.

 

e)      Auf welche Gesamthöhe belaufen sich die nicht übernommenen Kosten der Jahre 2015 bis 2018 im Landkreis Darmstadt Dieburg.Hier antwortete die hess. Landesregierung auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit für den Landkreis Darmstadt Dieburg.

2015 = 1.919.094

2016 = 1.623.589

2017 = 1.821.087

2018 = 2.131.558 (Stadt Darmstadt 904.066 !!)

 

hierzu fragt DIE LINKE an, wie hoch sind die Kosten 2019. Wir fragen an, warum erhält die hess. Linke im Landtag auf Basis einer Statistik der BA für den Landkreis Darmstadt Dieburg eine Antwort und die Kreistagsfraktion DIE LINKE erhält schon 2 Jahre hierzu keine Antwort, weil angeblich die Daten nicht valide seien.

 

Bei diesen Daten handelt es sich um ein Produkt des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit. Dies wurde auf eine Anfrage des Bundestages hin erstmalig erstellt und steht bzw. stand bisher nicht standardmäßig zur Verfügung.

Für 2019 können die Daten bis einschließlich September aufgezeigt werden, da hier nur konsolidierte Werte genutzt werden.

 

2019

Kürzung wg. Unangemessenheit

Jan.

172.429,65

Jun.

156.233,79

Feb.

160.753,71

Jul.

154.237,18

Mrz.

155.196,11

Aug.

152.689,29

Apr.

154.943,51

Sep.

150.207,36

Mai

154.185,33

 

 

Summe bis Sep.

1.410.875,93

 

 

 

f)       In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro betroffene BG tatsächliche Kosten nicht übernommen? Hier antwortete die hess. Landesregierung auf eine Statistik der BA für den Landkreis Darmstadt Dieburg.

 

2015 = 1.071,57 €

2016 = 959,99 €

2017 = 962,69 €

2018 = 998,66 €

 

hierzu fragt DIE LINKE an, wie hoch sind die Kosten 2019. Wir fragen an, warum erhält die hess. Linke im Landtag auf Basis einer Statistik der BA für den Landkreis Darmstadt Dieburg eine Antwort und die Kreistagsfraktion DIE LINKE nicht?

 

Für diese Datenreihe werden ebenfalls konsolidierte Werte benutzt, deshalb endet   die Zeitreihe im September.

 

2019

durchschnittl. Differenz in € pro BG mit einer Differenz

Jan.

84,57

Feb.

82,86

Mrz.

81,00

Apr.

81,59

Mai

81,58

Jun.

83,50

Jul.

83,19

Aug.

82,53

Sep.

84,06

Summe bis Sep

744,89

 

 

 

  1. Wie viele Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug SGB II – SGB XII -AsylBLG und Wohngeldbezuges waren Stand 31.12.2019 im Leistungsbezug des Landkreises Darmstadt-Dieburg (bitte mit Angaben der einzelnen Kommunen – analog der Anfrage 2059 – 2019).

 

Siehe hierzu die beigefügte Anlage 1.

 

 

  1. Wie viele Bürger des Landkreises Da/Di haben im SGB II – SGB XII – dem AsylBlg und Wohngeld Kürzungen wegen Schulden oder Darlehensrückzahlungen – den Verrechnung der Debitoren?

 

Insgesamt 2.088 Personen im SGB II. Im Dezember 2018 wurden in insgesamt 347 Fällen aus dem Rechtskreis des SGB XII Aufrechnungen wegen zu Unrecht gewährter Leistungen und Rückzahlungen gewährter Darlehen vorgenommen. Im Bereich des Wohngeldes wurde in neun Fällen der Forderungsbetrag aus Überzahlungen mit den laufenden Wohngeldzahlungen aufgerechnet.

Im Dezember 2019 gab es in 144 Fällen Zahlungen zur Begleichung von Schulden/Darlehen.

 

 

  1. Wie viele Bürger des Landkreises Da/Di suchen aktiv Sozialwohnungen – d.h. sind als wohnungssuchend bei den Einwohner Meldeämter gemeldet. Bitte Angabe nach einzelnen Kommunen.

 

Siehe hierzu die beigefügte Anlage 2.

 

  1. Wie viele Leistungsberechtigte SGB II und SGB XII waren ab 1.1.2019 bis 31.12.2019 (in absoluten Zahlen und prozentual) von einer Sanktion nach § 31 bzw. § 32 des SGB II oder alternativ SGB XII betroffen. Wie viele waren im U25 Bereich von Sanktionen betroffen?

Gab es auch Fälle, wo die KFB wegen einer bereits ausgesprochenen 100 %igen Sanktionen eines U 25 Jugendlichen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes diese bereits ausgesprochenen 100%ige Sanktion zurückzahlen musste?

 

Hier ist zugunsten von konsolidierten Werten der Zeitraum auf 01.01.2019 bis 30.09.2019 verschoben. Insgesamt gab es in diesem Zeitraum 1.404 Sanktionen, wobei der größte Teil (1.152) Meldeversäumnisse beim Träger betraf. In diesem Zeitraum wurde mindestens eine Sanktion gegen insgesamt 991 ELB ausgesprochen. Da es in diesem Jahreszeitraum viele Zu- und Abgänge gab, ist eine prozentuale Zuordnung nur zu Stichtagen möglich:

-          Im September 2019 gab es 121 neue Sanktionen im Bereich des SGB II, dies entspricht bei 9.806 ELB 1,23 %.

-           Insgesamt waren im September 2019 335 Sanktionen wirksam (121 neue, plus 214 aus den Vormonaten noch wirksame Sanktionen) was 3,42% der ELB im September im SGB II entspricht.

-          Im gleichen Monat wurden 26 neue Sanktionen gegen U25 ELB verhängt. Bei einem Bestand von 1.946 ELB U25 entsprach dies 1,34 %.

 

            Im Bereich des SGB XII wurden im Jahr 2019 keine Sanktionen verhängt.

 

  1. Wie entwickelte sich die Kreis- und Schulumlage je Kommune von 2010 bis 2020 (2020 Planzahlen)?

 

Siehe Anlage Kreis- und Schulumlage 2010-2020

 

  1. Wie viele sogenannte Aufstocker gibt es im Landkreis Darmstadt-Dieburg – Stand 31.12.2019 (SGB II und SGB XII – AsylBlg)?

 

Für den Bereich des SGB XII sind dies 2.408 Personen. Das SGB XII und das AsylbLG kennen den Begriff nicht.

 

  1. Wie viele Widersprüche mussten die Sachbearbeiter im SGB II und dem SGB XII im Jahr 2019 bearbeiten?

 

-          welche Themen wurden vorrangig bei Widersprüchen beklagt?

-          wie viele Widersprüchen wurden 2019 ganz oder teilweise abgeholfen?

-          wie viele Widersprüche wurden wegen Nichtabhilfe von den Widerspruchsführer vor dem Sozialgericht beklagt?

-          in wie vielen Fällen waren die Klage für die Klagenden ganz oder teilweise erfolgreich.

 

Im Jahr 2019 sind 1019 Widersprüche  im Bereich des SGB II eingegangen. Davon sind bis zum heutigen Tag 878 Widersprüche bearbeitet worden. Bezüglich der noch offenen Widersprüche ist allerdings zu beachten, dass die dreimonatige Bearbeitungsfrist für die in den Monaten November und Dezember 2019 eingegangene Widersprüche noch nicht abgelaufen ist.

                

-          Die meisten Widersprüche wurden aufgrund der Ablehnung / Einstellung / Versagung / Entziehung von Leistungen eingelegt (253 Widersprüche). 110 Widersprüche betreffen die Bereiche Kosten der Unterkunft, Einkommensanrechnung (115 Widersprüche) und Rückforderungen (125 Widersprüche).

 

-          Es gab  275 vollständige Abhilfeentscheidungen und 73 Teilabhilfen im Widerspruchsbescheid. Von den vollständigen Abhilfeentscheidungen sind 205 darauf zurückzuführen, dass die erforderliche Mitwirkung nachgeholt wurde bzw. fehlende Unterlagen durch die Leistungsempfänger nachgereicht wurden.

 

-          In den Fällen, in denen Widersprüche durch Widerspruchsbescheid zurückgewiesen wurden, wurden im Jahr 2019 130 Klagen erhoben. Von diesen Klageverfahren sind bislang erst 33 Verfahren abgeschlossen. Die übrigen Klageverfahren laufen noch. Von den bis jetzt abgeschlossenen Klageverfahren aus dem Jahr 2019 waren 6 ganz oder teilweise erfolgreich.

 

Insgesamt gab es im SGB XII 101 Widerspruchsverfahren im Jahr 2019.

-          Aufhebung- und Erstattungsbescheide (18)

-          Anrechnung von Einkommen (16)

-          Kosten der Unterkunft (24)

-          Insgesamt wurde in 29 Vorverfahren dem Widerspruch stattgegeben

-          In keinem Fall wurde gegen einen Widerspruchsbescheid Klage vor dem Sozialgericht erhoben.

 

  1. Wie viele Kinder (Stand 31.12.2019) beziehen im Landkreis Darmstadt Dieburg Leistungen nach dem SGB II(sog, Sozialgeld) – dem SGB XII – dem AsylBlg und dem Wohngeld? Bitte Angaben nach Altersgruppen 0-5 Jahre /// 6-13 Jahre //// 14-17 Jahre und 18-24 Jahre in den 23 Kommunen des Landkreises….

 

Siehe hierzu die beigefügte Anlage 3.

 

  1. Wie stellt sich das Thema Kinderarmut im LK Da/Di im Allgemeinen und im Besonderen im Vergleich zu den benachbarten Landkreisen ODW – GG – Stadt Darmstadt und Bergstraße. Bitte auch Angabe der Kinderarmut pro 1000 Einwohner der betroffenen Kommunen angeben?

 

Landkreis

Bestand BG

BG mit einem Kind

BG mit zwei Kindern

BG mit drei Kindern und mehr

BG mit mindestens einem Kind

Anteilig an Bestand BG

Darmstadt-Dieburg

6948

1186

897

695

2778

40,0%

Stadt Darmstadt

6397

1061

875

667

2603

40,7%

Odenwaldkreis

2307

428

295

195

918

39,8%

Bergstraße

6899

1060

787

581

2428

35,2%

Groß-Gerau

8454

1495

1209

975

3679

43,5%

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an die ausgewerteten Ergebnisse der Bundesagentur für Arbeit.

            (Berichtsmonat: Oktober 2019).

 

 

  1. Wie viele Kinder im Landkreis Da/Di beziehen Sozialleistungen und gehören einer Familie der Gruppe der Alleinerziehenden an?

(Bitte Angaben BG mit einem Kind – mit 2 Kindern – mit 3 Kindern und mehr – anteilig am Bestand der BG,s)

 

Im SGB II:

 

 

 

Kinder (0-24) in Alleinerziehenden BGs

BG mit 1 Kind

mit 2 Kinder

mit 3 Kinder

4 und mehr Kinder

 

2.032

505

353

191

94

 

           

            Im SGB XII:

 

 

Kinder (0-24) in Alleinerziehenden BGs

BG mit 1 Kind

mit 2 Kinder

mit 3 Kinder

4 und mehr Kinder

 

19

9

2

8

X

 

 

Im AsylbLG:

 

Kinder (0-24) in Alleinerziehenden BGs

BG mit 1 Kind

mit 2 Kinder

mit 3 Kinder

4 und mehr Kinder

                                    46                           27                    10                  5                       2

 

  1. Nach der Vorlage des Berichtes zur Kinderarmut im Landkreis Darmstadt Dieburg soll ein Koordinierungsgremium eingesetzt werden – ein sogenannter runter Tisch gegen Kinderarmut.

Wann nimmt dieses Koordinierungsgremium – dieser runter Tisch – seine Arbeit auf und wie ist gewährleistet, dass die Kreistagsmitglieder über den Verlauf des Koordinierungsgremiums informiert werden?

 

In der Sitzung vom 04. November 2019 hat der Kreistag die Einrichtung eines Runden Tisches Kinderarmut beschlossen. Die konstituierende Sitzung wird am 13. Februar 2020 stattfinden. Insgesamt sind drei Sitzungen geplant. Über die Ergebnisse der Sitzungen wird regelmäßig im zuständigen Ausschuss berichtet werden.

 

Wann ist aus heutiger Sicht in etwa mit Ergebnissen dieses Koordinierungsgremium – dieses Runden Tisches gegen Kinderarmut zu rechnen?

 

Das Ziel ist es Ende des Jahres 2020 dem Kreistag Handlungsempfehlungen vorzulegen.

 

  1. Das Bundesverfassungsgericht urteilte unlängst, dass Leistungsminderungen über 30 % hinaus nur erfolgen soll, wenn dies im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung aller Aspekte und unter Berücksichtigung aller Umstände zu einer „außergewöhnlichen Härte“ führen würde.

Liegt aus Sicht der Kreisverwaltung eine „außergewöhnliche Härte“ dann vor wenn:

 

-          Sozialgeldbezieher im Landkreis Darmstadt Dieburg nicht die vollen Unterkunft – und Heizkosten nicht in voller Höhe übernommen werden? (30 % aller Hartz IV Bezieher)

 

-          Schulden der Finanzbehörden wegen Aufhebungs–, Erstattungs oder Kostenersatz bzw. Darlehen wegen Ratenzahlungsvereinbarungen das Existenzminimum deutlich unter 30 % senken?

 

Ob eine außergewöhnliche Härte vorliegt, kann nur im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls entschieden werden.

Allein die oben genannten Sachverhalte führen noch nicht zu einer außergewöhnlichen Härte.

Dies ist insbesondere dann z.B. nicht der Fall, wenn ausreichend Schonvermögen beim Leistungsbeziehenden bzw. in der Bedarfsgemeinschaft vorhanden ist. Eine außergewöhnliche Härte liegt nicht vor, wenn Schonvermögen vorhanden ist, um die Leistungsminderung zu kompensieren.

Auch wenn aus den Einkommensfreibeträgen einer Bedarfsgemeinschaft die Leistungsminderung kompensiert werden kann, liegt beispielsweise keine außergewöhnliche Härte vor.

 

-          Wird im Landkreis Darmstadt-Dieburg durch die Addierung mit Sanktionen das Existenzminimum oberhalb von 30 % überschritten.

 

Die Kreisagentur für Beschäftigung hält sich an die Vorgaben des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (Schreiben vom 16.12.2019):

Der Bund, die Länder, die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesagentur für Arbeit haben im Zuge dieses Urteils die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Umsetzung der in Rede stehenden Paragrafen überarbeitet. Diese richten sich auf das Übergangsrecht bis zu einer gesetzlichen Neuregelung. Die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit stehen hier zur Verfügung:

Eine Minderungshöhe über 30 % erfolgt nicht. Laufen mehrere Minderungszeiträume parallel, werden die Minderungshöhen addiert und ggf. gekappt, sodass 30 % des maßgebenden Regelbedarfs nicht überschritten werden.

 

-          Was bezeichnet die Kreisverwaltung als „außergewöhnliche Härten“ bzw. wie geht sie in den o.g. Fällen mit dem vom Bundesverfassungsgericht geurteilten Existenzminimum, welches 30 % nicht überschreiten darf.

 

„Außergewöhnliche Härte“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der vollen                     gerichtlichen Überprüfung unterliegt. Die KfB orientiert sich dabei an den          fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (s.o.).

Ob eine „außergewöhnliche Härte“ vorliegt, ist unter Berücksichtigung aller                      Aspekte und unter Berücksichtigung aller Umstände (z.B. auch Bedarfsgemeinschaft        etc.) zu entscheiden. Da es sich hier um sachgerechte Einzelfallentscheidungen            handeln muss, ist eine Definition oder Bezeichnung, wann genau eine „außergewöhnliche Härte“ vorliegt, weder möglich noch sachgerecht.

 

  1.  

-          Gibt es eine nachhaltige Info über den existierenden sozialen Wohnungsbau (Stand 31.12.2019) im Landkreis Darmstadt-Dieburg?

 

Siehe Anlage 4 (Stand 03/2019).

 

-          Wie viele soziale Wohnungen fielen die letzten 5 Jahre aus der Sozialbindung und wie viele Sozialwohnungen mit öffentlicher Förderung wurden die letzten 5 Jahre bis 31.12.2019 in Da/Di gebaut ?

 

Zur Beantwortung der Frage wurde vom Landkreis Darmstadt-Dieburg eine entsprechende Anfrage bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank gestellt.

 

Mietpreisgebundener Wohnungsbestand für den Landkreis Darmstadt-Dieburg            

Stand zum 31.12.2014                                                       3.227   Wohnungen

Stand zum 31.12.2019                                                       2.626   Wohnungen

Neu in die Förderung  aufgenommene Wohnungen              83   Wohnungen

Aus der Förderung herausgefallene Wohnungen     684   Wohnungen

 

Erläuterung:

Berücksichtigt sind hierbei lediglich Wohnungen, bei denen noch Fördergelder bei der WI-Bank valutieren, d.h. ggf. können noch für weitere Wohnungen Bindungen bestehen auf Grund von Nachwirkungsfristen (vorzeitig abgelöstes Darlehen) oder aufgrund von Gewährung von Mitteln, die nicht über die WI-Bank bewilligt wurden (z.B. Kommunen).

Zur Information:

Bei den 83 Wohnungen handelt es sich nicht um reinen „Neubau“.

24 Wohnungen hiervon gehörten zum Sozialen-Wohnungsbau-Programm für den Erwerb von Belegungsrechten, d.h. Wohnungen deren Belegungsbindung ausläuft, wurden in der Belegungsbindung verlängert.

Somit wurden nur 59 Wohnungen gebaut, aber 83 Wohnungen neu gefördert.

 

-          Wie viele Sozialwohnungen sollen ab 2020 die nächsten Jahre in Da/Di gebaut werden.

 

Der Bau von Sozialwohnungen obliegt den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

 

-          Wer außer dem Bauverein Darmstadt und der gemeinnützigen Baugenossenschaft (Dieburg) besitzt wie viele Sozialwohnungen in Da/Di? (Bitte Angabe der Wohnungen seit 1.1.2014)

 

Zur Beantwortung der Frage wurde vom Landkreis Darmstadt-Dieburg eine entsprechende Anfrage bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank gestellt.

 

Eine Aussage bezüglich der jeweiligen Fördernehmer /Kunden der Bank kann unter Hinweis auf das Bankgeheimnis sowie des Datenschutzes nicht getroffen werden.

 

-          Gibt es außer den genannten Bauträger noch Andere, die Sozialwohnungen in Da/Di besitzen?

 

Siehe vorherige Antwort.

 

Die Beantwortung der o.g. Fragen sind von größter wohnungspolitischer Notwendigkeit für einen Kreistag. Sollte aus Zeitgründen eine Beantwortung bis 17.2.2020 nicht möglich sein, so bitten wir dies bis zur übernächste KT Sitzung zu erläutern. Die Beantwortung dieser Fragen ist nicht nur eine Aufgabe der Kommunen im Landkreis. Nein hier ist der Kreistag umfänglich zu informieren.



[1] Im SGB XII wurde 2017 die Software umgestellt, aus diesem Grund können Zahlen erst ab Einführung der neuen Software dargestellt werden.

 

[2] Für die Jahre 2015 und 2016 können die Daten im AsylbLG nicht ausgewertet werden, da in           dieser Zeit eine große Zahl an Geflüchteten eingereist ist und die statistische Erfassung            nicht erfolgte.