Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas legt den Bericht über den Stand der Liquidität zum 31.12.2019 zur Kenntnisnahme vor.

 

 

Begründung:

 

Gemäß Finanzplanungserlass vom 29.11.2019 haben alle Kommunen ab dem Haushaltsjahr 2020 bis spätestens 31.01. einen Bericht über den Stand der Liquidität/Liquiditätskredite zum 31.12. des Vorjahres und deren Verwendung der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

 

In der Vorlage an die Aufsichtsbehörde wurde darauf hingewiesen, dass insbesondere die Angaben zu Rückstellungen, Haushaltsresten und Sonderposten zu diesem Zeitpunkt nur von vorläufiger Natur sein können.

 

Der Bericht, dessen Aufbau und Layout durch die Aufsichtsbehörde vorgegeben wurde, ist der Vertretungskörperschaft zur Kenntnis zu geben.