Nachtrag: 10.02.2020

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der dem Ursprungsantrag entsprechende Beschlussvorschlag wird wie folgt abgeändert:

 

  1. Die Vertreter des Landkreises in der SENIO-Verbandsversammlung werden beauftragt, einen Beschluss der Verbandsversammlung des Inhalts zu erwirken, dass der vom Regierungspräsidium beauftragte kommissarische Vorstand bis Ende des Jahres 2020 ein konkretes Konzept zur Auflösung des Zweckverbandes und die daraus resultierenden Auswirkungen vorlegen soll. Insbesondere ist zu klären, auf welchen Grundlagen die Vermögensauseinandersetzung für den Fall einer Auflösung des Zweckverbands erfolgen soll und wie diese gegebenenfalls umgesetzt werden kann.

 

  1. Sollten diese Voraussetzungen nicht bis zum Ende der genannten Frist vorliegen, wird der Kreisausschuss aufgefordert, die Mitgliedschaft des Landkreises im Zweckverband SENIO fristgerecht zum dann nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

 

  1. Ein Zwischenbericht zur Erstellung des Konzeptes und den genannten Auswirkungen unter Pkt.1 ist dem Kreistag im August 2020 vorzulegen.

 

  1. Die Vertreter des Landkreises in der SENIO Verbandsversammlung werden beauftragt die Auflösung des Senioverbandes nur dann umzusetzen, wenn die Gersprenz gGmbH in öffentlicher Hand verbleibt.