Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

 

Die Siebte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger wird in nachstehender Fassung beschlossen:

 

Siebte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in seiner Sitzung am xx.xx.2020 auf Grund der §§ 5 Absatz 1 und 18 Absatz 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.10.2019 (GVBl. S. 310), in Verbindung mit § 27 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.10.2019 (GVBl. S. 310), die nachfolgende Satzung beschlossen.

 

Artikel 1

 

1. Vor § 3 Absatz 3 wird als neuer Absatz 3 eingefügt:

"Für Sitzungen des Kreisausschusses, in denen Tagesordnungspunkte zur Vorbereitung von Sitzungen der Gesellschafterversammlungen der mindestens mehrheitlich kreiseigenen Gesellschaften mit beschränkter Haftung behandelt werden, wird abweichend von Absatz 1 ein Sitzungsgeld in doppelter Höhe des in Absatz 1 genannten Betrages gezahlt."

 

2. Der seitherige Absatz 3 wird zu Absatz 4.

 

Artikel 2

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.