Beschlussvorschlag:
Die Siebte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger wird in nachstehender Fassung beschlossen:
Siebte Satzung zur Änderung der Satzung
des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger
Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in seiner Sitzung am xx.xx.2020 auf Grund der §§ 5 Absatz 1 und 18 Absatz 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.10.2019 (GVBl. S. 310), in Verbindung mit § 27 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.10.2019 (GVBl. S. 310), die nachfolgende Satzung beschlossen.
Artikel 1
1. Vor § 3 Absatz 3 wird als neuer Absatz 3 eingefügt:
"Für Sitzungen des Kreisausschusses, in denen Tagesordnungspunkte zur Vorbereitung von Sitzungen der Gesellschafterversammlungen der mindestens mehrheitlich kreiseigenen Gesellschaften mit beschränkter Haftung behandelt werden, wird abweichend von Absatz 1 ein Sitzungsgeld in doppelter Höhe des in Absatz 1 genannten Betrages gezahlt."
2. Der seitherige Absatz 3 wird zu Absatz 4.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.