Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der AfD:

 

Im Laufe des Jahres gibt es immer wieder Preisverleihungen durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg.

 

Die AfD-Fraktion stellt hierzu folgende Fragen:

 

  1. Welche Preise verleiht der Landkreis jährlich oder in anderen Zeitabständen?

 

    1. 111 – Büro für Chancengleichheit
      Fehlanzeige, siehe aber 2

 

    1. 310 – Wirtschaft, Standort- und Regionalentwicklung
      Der Georg-Christoph Lichtenberg-Preis wird alle 2 Jahre verliehen, abwechselnd für Bildende Kunst (seit 1979) und Literatur (seit 1987).

 

    1. 411 - Natur-, Gewässer- und Bodenschutz, Landschaftspflege
      Im jährlichen Wechsel „Umweltschutzpreis für Kinder und Jugendliche“ und „Umweltschutzpreis“.

 

    1. 410.8 – Denkmalschutz
      Denkmalschutzpreis des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Verleihung alle zwei Jahre (immer die geraden Jahre)

 

    1. 610 – Schulservice
      Vom Schulträger wird einmal jährlich eine Prämierung für die Bundesaktion „Zu Fuß zur Schule“ und das „Schulradeln“ beworben und prämiert

 

  1. In welchem Jahr wurden welche Preise des Landkreises jeweils eingeführt?

 

    1. 111 – Büro für Chancengleichheit
      Beim Dr. Dagmar-Morgan-Preis handelt es sich um einen Preis der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises, für den Landrat Schellhaas die Schirmherrschaft übernommen hat.

Das Büro für Chancengleichheit unterstützt die Preisverleihung in Form von Organisation und Öffentlichkeitsarbeit

 

    1. 310 – Wirtschaft, Standort- und Regionalentwicklung
      1979

 

    1. 411 - Natur-, Gewässer- und Bodenschutz, Landschaftspflege
      1978 – Umweltschutzpreis (seit 1983 zweijährig)2010 – Umweltschutzpreis für Kinder und Jugendliche (im jährlichen Wechsel mit dem Umweltschutzpreis).  Dabei wurde das Preisgeld (bis dahin 3.000 €) gesplittet.

 

    1. 410.8 – Denkmalschutz
      KA-Beschluss von 1987, 1. Verleihung 1988

    2. 610 – Schulservice
      Seit wann die Aktionen prämiert werden, lässt sich nach Auskunft des Fachbereichs Schulservice von diesem leider nicht mehr rekonstruieren.

 

  1. Aus welchen Gründen wurden die jeweiligen Preise des Landkreises eingeführt?

 

    1. 111 – Büro für Chancengleichheit
      Der Preis wurde im Jahre 2006 erstmalig auf Vorschlag der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises vergeben.

 

    1. 310 – Wirtschaft, Standort- und Regionalentwicklung
      Der Landkreis hat den Preis als Reverenz an den in Ober-Ramstadt geborenen Philosophen, Naturwissenschaftler und Schriftsteller Georg Christoph Lichtenberg zur Förderung der im Bereich der bildenden Kunst und Literatur tätigen Personen eingeführt.

 

    1. 411 - Natur-, Gewässer- und Bodenschutz, Landschaftspflege
      Die Menschen für die Belange von Umwelt/Natur/Arten etc. zu sensibilisieren und vorbildliches ehrenamtliches Wirken zu honorieren.

 

    1. 410.8 – Denkmalschutz
      Schutz und Pflege der Kulturdenkmäler sowie die Erforschung und Dokumentation der Baugeschichte fördern. Aktuelle, beispielhafte Leistungen sollen gewürdigt werden

    2. 610 – Schulservice
      Mit der Durchführung der Aktionen werden die Schüler und Schülerinnen (SuS) motiviert, ihren Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurück zu legen. Damit sollen Elterntaxis und zusätzliche Kosten bei der Schülerbeförderung vermieden werden. Wir sehen eine enge Verknüpfung zwischen der Schulwegsicherung, Mobilität von SuS und der Schülerbeförderung.

 

  1. Welche Preise des Landkreises wurden bisher gegebenenfalls wieder eingestellt?

 

    1. 111 – Büro für Chancengleichheit
      Fehlanzeige

 

    1. 310 – Wirtschaft, Standort- und Regionalentwicklung
      Fehlanzeige

 

    1. 411 - Natur-, Gewässer- und Bodenschutz, Landschaftspflege
      Beide Preise werden noch verliehen.

 

    1. 410.8 – Denkmalschutz
      Fehlanzeige

    2. 610 – Schulservice
      Fehlanzeige

 

  1. Wie viele EUR Preisgeld ist mit den Preisen ggf. jeweils verbunden?

 

    1. 111 – Büro für Chancengleichheit
      Das jeweils verliehene Preisgeld setzt sich aus Spenden anderer Organisationen und der Familie Morgan zusammen.

 

    1. 310 – Wirtschaft, Standort- und Regionalentwicklung
      Gemäß Satzung vom 13.12.1993 (am 13.1.1994 in Kraft getreten) gab es eine jährliche Verleihung mit einem Preisgeld in Höhe von 5000 DM.

Der Turnus wurde mit der Satzung vom 9.11.1998 auf alle 2 Jahre Verleihung mit einem Preisgeld in Höhe von 20.000 DM bzw. 10.000 € geändert.

 

    1. 411 - Natur-, Gewässer- und Bodenschutz, Landschaftspflege
      Umweltschutzpreis für Kinder und Jugendliche – 1.000,00 EUR Umweltschutzpreis – 2.000,00 EUR

 

    1. 410.8 – Denkmalschutz
      2.600,00 EUR

    2. 610 – Schulservice
      Zu Fuß zur Schule: Hier konnten bisher jährlich Spenden i. H. v. insgesamt 1.000,00 € (500,00 € durch die Sparkasse Darmstadt und 500,00 € durch die Sparkasse Dieburg) generiert werden, die für die Sachpreise verwendet wurden.
      Im Jahr 2019 wurden Sachpreise i. H. v. insgesamt 1.601,40 € vergeben. 1.000,00 € wurden durch die Spenden der Sparkassen gedeckt, 601,40 € wurden vom Schulservice übernommen. Schulradeln: Insgesamt wurden im Jahr 2019 Preisgelder i. H. v.3.150,00 € an die besten Schulen des Landkreises verliehen.

 

  1. Wie viel EUR gab der Landkreis jeweils in den Jahren 2019, 2010, 2000, 1990 und 1980 insgesamt für die Preisgelder des Kreises und die damit verbundenen Kosten für Veranstaltungen zur Verleihung, Werbungskosten etc. aus?

 

    1. 111 – Büro für Chancengleichheit
      0,00 EUR

 

    1. 310 – Wirtschaft, Standort- und Regionalentwicklung
      Im Jahr 2019 gab es keine Preisverleihung, für die Vorjahre siehe Antwort zu 5.

 

    1. 411 - Natur-, Gewässer- und Bodenschutz, Landschaftspflege
      2019 – 2.000 EUR Preisgeld, zu Vorjahren siehe 5.b

 

    1. 410.8 – Denkmalschutz
      2019 – 0 EUR

2010 – 2.600,- EUR

2000 – 5.000,- DM

1990 – 5.000,- DM

1980 – Fehlanzeige

    1. 610 – Schulservice
      Siehe 5., Daten zu vorhergehenden Jahren liegen dem Fachbereich nicht vor.

 

Über die Höhe des Preisgeldes hinausgehende Informationen zu den Aufwänden für Verleihung und Bewerbung können ohne überproportional hohe Aufwände nicht beziffert werden bzw. liegen auf Grund abgelaufener Aufbewahrungsfristen überhaupt nicht mehr vor. Erfahrungsgemäß geht der Kreisausschuss davon aus, dass die Beträge in Summe deutlich unterhalb des benannten Preisgeldes liegen.