Anfrage der Fraktion der AfD:
Im Zuge der andauernden Klimadebatte rücken zunehmend auch Dienstreisen der gewählten Volksvertreter in den Fokus.
Gemäß § 27 HGO haben
die von Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises gewählten Vertreterinnen
und Vertreter des Kreistages u. a. Anspruch auf Ersatz der tatsächlichen
entstandenen Fahrtkosten, diese entstehen regelhaft zwischen Wohnort und Ort
der Sitzung.
Der Kreisausschuss
geht jedoch davon aus, dass dies nicht gemeint ist, wie sich auch aus den
Fragestellungen entnehmen lässt.
Die AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:
- Wie viele Dienstreisen zu Zielen außerhalb des Landkreises wurden seit Beginn der aktuellen Wahlperiode durchgeführt? Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landrat, haupt- und ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten, Dezernaten der Kreisverwaltung sowie jeweilige Zielorte.
Die
gewünschten Daten liegen dem Kreisausschuss nur in Papierform vor. Zur
Generierung der gewünschten Informationen wären sämtliche individuelle
Abrechnungsunterlagen seit dem 1.4.2016 zu prüfen und zu erfassen. Diesen
Aufwand betrachtet der Kreisausschuss als nicht leistbar.
Dienstreisen müssen nach Ziffer 4.5 der Allgemeinen Dienst- und
Geschäftsanweisung für die Kreisverwaltung auf die für die Ausübung des
Dienstgeschäftes unbedingt notwendige Zeit beschränkt und unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
durchgeführt werden. Nur in diesem Umfang besteht Anspruch auf
Reisekostenvergütung.
Dienstreisen sind genehmigungspflichtig.
Zuständig für die Genehmigung sind, soweit keine anderen Regelungen getroffen
sind:
- für Dienstreisen und Dienstgänge innerhalb des Landkreises einschließlich der
Stadt Darmstadt die Fachgebietsleitung bzw. die Fachbereichsleitung oder die
Büroleitung,
- für Dienstreisen und Dienstgänge innerhalb des Landes Hessen die
Fachbereichsleitung oder die Büroleitung,
- sowie allgemein für Dienstreisen außerhalb des Landes Hessen die zuständige
Dezernentin oder der zuständige Dezernent,
- in Vertretung für die zuständige Dezernentin oder den zuständigen Dezernenten
die Behördenleitung bzw. die Verwaltungsleitung.
Der Großteil der Dienstreisen erfolgt nach qualitativer Einschätzung des
zuständigen Fachbereichs innerhalb des Landkreises sowie der Stadt Darmstadt.
- Mit welchen Verkehrsmitteln wurden die jeweiligen Dienstreisen durchgeführt? Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landrat, haupt- und ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten, Dezernaten der Kreisverwaltung sowie jeweilige Zielorte.
Siehe 1. Entsprechend dem Grundsatz der
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (§ 92 HGO) wählen dienstreisende Personen
das jeweils zeitlich, räumlich und fiskalisch am meisten geeignete
Verkehrsmittel.
Hierzu zählen die Dienst-E-Bikes, der ÖPNV, die Dienstwagen, private Fahrzeuge
und in wenigen Ausnahmefällen auch Flugzeuge.
- Wie stellt sich die Zusammensetzung der derzeitigen Dienstfahrzeugflotte der Kreisverwaltung dar? Bitte aufschlüsseln nach Alter und Antriebsart.
Anzahl |
Jahr der Zulassung |
Antriebsart |
|||||||
2020 |
2019 |
2018 |
2017 |
2016 |
2015 |
2009 |
2007 |
||
2 |
|
x |
|
|
|
|
|
|
Hybrid |
1 |
x |
Hybrid |
|||||||
2 |
|
x |
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|
|
|
|
Diesel |
1 |
|
x |
Diesel |
||||||
1 |
|
x |
Diesel |
||||||
2 |
|
x |
Diesel |
||||||
1 |
|
x |
Diesel |
||||||
1 |
|
x |
Diesel |
||||||
1 |
|
|
|
|
|
|
|
x |
Diesel |
1 |
x |
Benzin |
|||||||
19 |
x |
Benzin |
|||||||
16 |
x |
Benzin |
|||||||
2 |
x |
Benzin |
|||||||
2 |
|
|
|
|
x |
|
|
|
Benzin |
3 |
|
x |
|
|
|
|
|
|
E-Antrieb |
2 |
|
|
x |
|
|
|
|
|
E-Antrieb |
- Nach welchen Kriterien (z. Bsp. Alter, Abschreibungen) wurden/werden Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren durch Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten wie E-Antrieb ersetzt?
Um alternative Antriebsarten für den Fuhrpark
der Kreisverwaltung testen zu können, wurde mit dem Leasing von einem Fahrzeug
mit E-Antrieb für ein fest zugeordnetes Fahrzeug begonnen. Da sich dies für den
Dienstbetrieb als praktikabel herausgestellt hatte, wurden weitere Fahrzeuge
mit alternativen Antriebsarten - sowohl für fest zugeordnete Fahrzeuge als auch
für den allg. Fuhrpark geleast.
- Wie hoch belaufen sich die Zusatzkosten für Anschaffung und Wartung der Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten wie E-Antrieb im Vergleich zu herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren, seit diese ersetzt werden?
Die Leasingkosten für Fahrzeuge mit E-Antrieb
sind viermal höher als vergleichbare Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. (Die
Vergleichsberechnung wurde anhand der Fahrzeuge Renault Zoe und Opel Corsa
erstellt.)
Die laufenden Kosten bei E-Fahrzeugen sind
niedriger (Stromladekosten deutlich geringer als Kraftstoffkosten, keine
Kfz-Steuer, niedrigere Wartungskosten), bei der durchschnittlichen Laufleistung
der Dienstwagen des allgemeinen Fuhrparks sind die Gesamtkosten pro Fahrzeugen
mit E-Antrieb insgesamt ca. 40% höher als bei vergleichbaren Fahrzeugen mit
Verbrennungsmotoren.