Landrat Schellhaas teilt mit,
dass die Regierungspräsidentin die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 sowie den Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Da-Di-Werk“ mit Verfügung vom 23.12.2019 genehmigt hat.
Die Genehmigungsverfügung wird gemäß § 29 Abs. 3 HKO dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Kreistag zur Kenntnisnahme vorgelegt.