Sitzung: 03.02.2020 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 2812-2019/DaDi
Frau
Kreisbeigeordnete Lück informiert, dass im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz und den neuen Zuständigkeitsregelungen des
Hessischen Ausführungsgesetzes zum SGB IX ab 01.01.2020 bisherige
Verfahrensweisen in der Eingliederungshilfe zu aktualisieren und anzupassen
sind.
a) Die Kostenübernahme für
Fahrten von Menschen mit Behinderung wird neu
geregelt:
Die bisher geltende
Richtlinie über die Finanzierung von Taxifahrten und Fahrdiensten für Menschen
mit Behinderung durch den Landkreis-Darmstadt-Dieburg tritt mit Ablauf des
31.12.2019 außer Kraft.
Für die Zeit ab dem
01.01.2020 werden zur Regelung des Zusammenarbeit mit den beteiligten
Kooperationspartnern, derzeit namentlich Club Behinderter & ihrer Freunde
e. V. -CBF- und Interessenkreis behinderter Menschen Darmstadt-Dieburg
e.V. -IKD- Vereinbarungen getroffen.
Auf die leistungsberechtigten Personen selbst hat
diese Umstellung bezüglich des Verwaltungs- und insbesondere
Abrechnungsverfahrens keine Auswirkung.
b) Die Kostenübernahme von
Gebärdensprachdolmetschereinsätzen wird neu geregelt:
Die bisher geltende
Richtlinie zur Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschereinsätzen für
gehörlose Menschen durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg tritt mit Ablauf des
31.12.2019 außer Kraft.