Beschluss: Kenntnis genommen

Frau Kreisbeigeordnete Lück informiert, dass im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz und den neuen Zuständigkeitsregelungen des Hessischen Ausführungsgesetzes zum SGB IX ab 01.01.2020 bisherige Verfahrensweisen in der Eingliederungshilfe zu aktualisieren und anzupassen sind.

 

 

a)      Die Kostenübernahme für Fahrten von Menschen mit Behinderung wird neu geregelt:

 

Die bisher geltende Richtlinie über die Finanzierung von Taxifahrten und Fahrdiensten für Menschen mit Behinderung durch den Landkreis-Darmstadt-Dieburg tritt mit Ablauf des 31.12.2019 außer Kraft.

Für die Zeit ab dem 01.01.2020 werden zur Regelung des Zusammenarbeit mit den beteiligten Kooperationspartnern, derzeit namentlich Club Behinderter & ihrer Freunde  e. V. -CBF- und Interessenkreis behinderter Menschen Darmstadt-Dieburg e.V. -IKD- Vereinbarungen getroffen.

Auf die leistungsberechtigten Personen selbst hat diese Umstellung bezüglich des Verwaltungs- und insbesondere Abrechnungsverfahrens keine Auswirkung.

 

 

b)      Die Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetschereinsätzen wird neu geregelt:

 

Die bisher geltende Richtlinie zur Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschereinsätzen für gehörlose Menschen durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg tritt mit Ablauf des 31.12.2019 außer Kraft.

In Absprache mit Herrn Dr. Crncic als kommunaler Behindertenbeauftragter und unter Beachtung der Umsetzung UN-Behindertenrechtskonvention werden auf der Internetseite des Landkreises unter Gesellschaft & Soziales > Menschen mit Behinderungen Hinweise zu den vielfältigen Anlaufstellen zur Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschereinsätzen veröffentlicht.