Nachtrag: 09.12.2019

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Als Pkt. 2 wird angefügt:

 

„Die Genehmigung zur Gründung der Zweigpraxis steht unter der Bedingung, dass die Gemeinde Mühltal der MVZ GmbH eine Anschubfinanzierung in Höhe von 1.600,00 EUR pro Monat für die ersten zwei Jahre ab Inbetriebnahme gewährt.“