Nachtrag: 25.11.2019

Beschluss: ohne Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, dass Geflüchtete noch sechs Monate, längstens jedoch ein Jahr nach Erhalt eines gesicherten Aufenthaltsstatus durch den Sozialen Dienst des Fachbereichs „Zuwanderung und Flüchtlinge“ Beratung und Betreuung in Anspruch nehmen können.