Nachtrag: 21.11.2019
Sitzung: 02.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 2813-2019/DaDi
Anfrage der Fraktion der CDU:
- S. 7: Digitalpakt Schule: Können die 16,6 Millionen Euro Fördermittel mit bestehendem Personal verausgabt werden oder wird hierfür noch weiteres Personal (z. B. für die Erstellung von schulbezogenen Medienbildungskonzepten, dem Rollout und der Wartung der Hard- und Software etc.) eingestellt?
Nach dem
vorliegenden Entwurf der Förderrichtlinien ist neben dem Verwaltungsaufwand und
den bereits erwähnten Medienbildungskonzepten auch verbindlich zu erklären,
dass Betrieb, Wartung und IT-Support der Investitionen für die Zukunft
sichergestellt werden. Dies kann mit dem vorhandenen Personal nicht
gewährleistet werden. Zunächst soll für das Projekt die Dienstleistung extern
eingekauft werden.
- S. 9: Laut Landrat Schellhaas hat das Land Hessen knapp 17,4 Millionen Euro an „echten“ Kassenkrediten nicht abgelöst. Wie ist der Sachstand hierzu? Gab es eine Einigung mit dem Finanzministerium? Sind die Rückzahlungsraten zur Hessenkasse nun ausgesetzt worden (S. 10/11 und Haushaltsrede Landrat)?
Das Land Hessen
ist nicht bereit, den Ablösebetrag einer neuerlichen Betrachtung und
Entscheidung zu unterziehen. Eine Entscheidung auf unseren Antrag auf
Ratenpause vom 10.09.2018 steht bis heute aus. Die Ratenzahlung erfolgt durch
Einbehaltung an den Schlüsselzuweisungen und ist somit nicht ausgesetzt.
- S. 10: Das Schulbauprogramm wird im Eigenbetrieb Da-Di-Werk gestreckt. Welche Einsparungen sind im Eigenbetrieb „Kreiskliniken“ geplant?
-
Kostenreduktion
durch Nicht- bzw. zeitlich versetzte Wiederbesetzung von freien Stellen,
insbesondere im tertiären Bereich
-
zeitlich
versetzte Tarifsteigerung in der Kreisklinik GmbH
-
Kostenreduktion
im Instandhaltungsbereich durch Festlegung, dass nur noch solche
Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden, die aus Gründen des Brandschutzes,
der Hygienevorschriften und/oder aus Sicht der Arbeitssicherheit unabdingbar
sind.
-
eine
Neuverteilung der Bettenkapazitäten, insbesondere zugunsten der Fachabteilungen
Innere Medizin II (Kardiologie) und Geriatrie. Diese beiden Fachabteilungen haben
aufgrund der aktuellen und prognostizierten Fallzahlentwicklung einen höheren
Bedarf und sollen aus diesem Grund mehr Kapazitäten erhalten.
-
Einleitung
einer Prozessanalyse und Optimierung der Intensivstation und Zentralen
Notaufnahme (ZNA)
- S. 13: Ist die Einführung einer eigenständigen ÖPNV-Umlage geplant? Auf welcher Berechnungsgrundlage würde eine solche Umlage erfolgen? Wie hoch ist eine mögliche ÖPNV-Umlage bereits heute in der Kreisumlage enthalten?
Nach § 50 Abs.
1 FAG haben die Landkreise von ihren Gemeinden eine Kreisumlage zu erheben,
soweit die Leistungen nach diesem Gesetz und die sonstigen Erträge und
Einzahlungen zum Ausgleich des Haushalts und zum Ausgleich von Fehlbeträgen aus
Vorjahren nicht ausreichen. Die Einführung einer darüber hinaus gehenden
„ÖPNV-Umlage“ obliegt allein dem Kreistag. Der heutige Anteil an der
Kreisumlage als allgemeines Deckungsmittel kann nicht beziffert werden
(Gesamtdeckungsprinzip).
- S. 13: Warum steigt die Umlage an das Gesundheitsamt um 428.000 Euro?
Aufgrund der Nichtbesetzung von Stellen und einiger langzeiterkrankten Beschäftigten im ersten Halbjahr 2019, sowie geringeren Baukosten, wurde das ursprüngliche Defizit im Jahresergebnis für 2019 von rund 630 TEUR auf rund 230 TEUR reduziert. Diese Aufwendungen sind nun im Haushaltsplan 2020 eingeplant. Dazu kommen Tarifsteigerungen, die Aufstockung des kinder- und jugendärztlichen Dienstes und allgemeinen Preissteigerungen. Zudem ist die neue Haushaltsausgleichverpflichtung (Einbeziehung Finanzhaushalt) bei der Umlagefestsetzung zu berücksichtigen.
- S. 13: Die Summe der Kreisumlage steigt um 6,2 Millionen Euro. Wie hoch war die jeweilige Kreis- und Schulumlage der 23 Städte und Gemeinde im Jahr 2018 (bitte eine Auflistung aller 23 Städte und Gemeinde mit beiden Umlagen)?
Siehe Anlage 1.
- S. 14: Aus welchen Städten bzw. Gebietskörperschaften kommen die eine Millionen Euro Gastschulbeiträge her?
Die genaue
Festsetzung erfolgt erst im Haushaltsjahr. In 2019 kamen rd. 572 T€ von der
Stadt Darmstadt, 260 T€ von Schulträgern aus anderen Bundesländern, 172 T€ vom
LK Groß-Gerau, 151 T€ vom LK Offenbach und 100 T€ aus dem Odenwaldkreis.
Kleinbeträge kamen von 12 weiteren hessischen Schulträgern.
- S. 19: Entega-Dividende: Ist diese Erhöhung ein Einmaleffekt oder eine konstante Erhöhung? Wie hat sich das Kreisjugendheim Ernsthofen in finanzieller Hinsicht in den letzten Jahren entwickelt?
Die
Entega-Dividende beträgt im laufenden Haushaltsjahr (für 2018) 1.239 T€. Für
2020 ist ein Ertrag in dieser Höhe nicht zu erwarten, weshalb der Ansatz über
die Ergänzungsvorlage wieder reduziert wird. Das Ergebnis des Kreisjugendheims
entwickelte sich in den letzten Jahren wie folgt: 2018 = 147.363 € / 2017 = 44.266 € / 2016 = 112.476 €.
- S. 23: Wie hoch werden die Liquiditätskredite zum 31.12.2019 sein? Fehlt diese Angabe nicht in der Tabelle?
Bitte die Entwicklung der Liquiditätskredite der letzten fünf Jahre darstellen.
Die Angabe
fehlt nicht, da es um die Kalkulation für 2020 geht, die anhand des
Finanz-haushalts abgeleitet wird. In den letzten 5 Jahren entwickelten sich die
Liquiditätskredite jeweils zum Bilanzstichtag wie folgt (2019 geschätzt):
2019 |
2018 |
2017 |
2016 |
2015 |
28.265.000 |
32.800.000 |
139.905.908 |
155.811.816 |
142.217.724 |
- S. 23: Müssen Liquiditätskredite nicht zum Jahresende in „ordentliche“ Kredite umgewandelt werden?
Den Begriff der
„ordentlichen“ Kredite kennt das Gemeindehaushaltsrecht nicht. Sollten damit
Investitionskredite gemeint sein, lautet die Antwort „nein“.
- S. 25: Wie weit sind die Planungen für das Ausbildungszentrum für den Brandschutz vorangeschritten?
Das Planungsbüro Kramm & Strigl aus Darmstadt hat in Zusammenarbeit
mit der Arbeitsgruppe Gefahrenabwehrzentrum ein Nutzer- Bedarfsprogramm
erstellt. Danach ist ein Flächenbedarf von ca. 10.500 m² ermittelt worden,
darin enthalten sind Flächen für den Fachbereich 710 „Brand- und
Katastrophenschutz, Rettungsdienst“, die Aus- und Fortbildung für die hauptamtlichen
Kräfte des Rettungsdienstes, der freiwilligen Feuerwehren und der
ehrenamtlichen Hilfsorganisationen, eine Atemschutzübungsstrecke mit den
Vorbereitungsräumen und Werkstätten mit Fahrzeughallen, die auch zu Übungen
genutzt werden können. Darüber hinaus ein Übungsturm mit verschiedenen sehr
detaillierten Anforderungen, abgestimmt auf den aktuellen Bedarf für eine
moderne Aus- und Fortbildung. Weiterhin ist in der Planung, die
Kreisjugendfeuerwehr und den Kreisfeuerwehrverband an dem Standort zu vereinen,
sowie Aufstellflächen im Bereich des Katastrophenschutzes zur Sammlung von
Einheiten für den überörtlichen und landesübergreifenden Katastrophen-schutzeinsatz.
Im Außenbereich sind verschiedene Flächen für die praktische Aus- und
Fortbildung eingeplant.
Das Projekt
soll in Roßdorf umgesetzt werden, hierzu sind erste Gespräche zum Erwerb eines
geeigneten Grundstückes angelaufen. Nach der ersten Einschätzung ist eine
entsprechende Fläche vorhanden. Hierzu wird ein Grundsatzbeschluss zur
Umsetzung vorbereitet und den Gremien zur Beschlussfassung mit entsprechenden
Erläuterungen und dem aktuellen Planungsstand als Vorlage vorbereitet.
- S. 28: Es gibt im Landkreis bei den bis 6-jährigen und bei den über 65-jährigen Menschen einen deutlich höheren Anteil als im Landesdurchschnitt. Mit welcher Bedarfsplanung reagiert der Landkreis Darmstadt-Dieburg hierauf?
Die Schwerpunktsetzung und Bedarfsplanung obliegt der politischen
Willensbildung.
- S. 29 – 33: Bitte um Ergänzung der Tabellen um die absoluten Zahlen.
Siehe Anlage 2.
- S. 30: Wird bei den geplanten Maßnahmen auch die Idee weiterer „männerspezifischer Kurse“ (z. B. im Handwerk-, Sport- oder Hobbybereich) verfolgt?
Nein, da die
VHS sich als Bildungseinrichtung für Alle versteht und die Angebote
grundsätzlich nicht auf eine spezielle Zielgruppe zugeschnitten sein sollten.
Bereits vor einigen Jahren wurden mit dieser Begründung Frauen- oder auch
Seniorenkurse abgeschafft. Insofern werden auch die speziellen
Gesundheitsangebote für Männer kritisch betrachtet. Es sollen zwar künftig bei
der Angebotsplanung spezielle Zielgruppen ins Auge gefasst werden, die Kurse sollen
jedoch zur Teilnahme für alle Menschen möglich sein.
- S. 181: 6100000: Fremdvergaben an Personal für Schulessenausgaben; welche langfristige Strategie wird hier verfolgt? Ist diese Strategie mit dem ursprünglichen Mensakonzept vereinbar? Sollen alle Essensausgaben an Schulen fremd vergeben werden?
Der Schulservice richtet sich hier nach den
baulichen Gegebenheiten der Essensausgaben in den Schulen. An drei Standorten
wird frisch gekocht, davon an zwei Standorten mit Kreispersonal und an einem Standort
durch einen Betreiber. An den anderen Schulstandorten erfolgt die Belieferung
durch Caterer (Cook and Hold). An den Essensaugaben haben wir eine Mischung aus
eigenen Personal, und Ausgabekräften, die nach erfolgten Ausschreibungen
durch den Caterer gestellt werden. Hier richten wir uns nach den vorhandenen
Stellen im Stellenplan und der personellen Situation in den Schulen vor Ort.
Ein Aufwuchs von Stellen für kreiseigenes Küchenpersonal ist nicht geplant,
aber auch kein Abbau.
Derzeit ist geplant, nach Fertigstellung der
neuen Mensa in Babenhausen (Standort Joachim-Schumann-Schule) einen weiteren
Frischküchenbetrieb einzurichten und Schulen im Umkreis mit Essen aus dieser
Küche zu beliefern. Der Frischküchenbetrieb in Babenhausen (Kochen, Essensausgabe,
Belieferung anderer Schulen, Fuhrpark, Fahrer, Abrechnung mit den Eltern,
sonstige Administration und Verwaltung) soll ausgeschrieben werden, da für die
Verwaltung und Steuerung einer Großküche mit eigenen Köchen- und Küchenkräften
beim Schulservice keine personellen Ressourcen zur Verfügung stehen.
- S. 191: 5482100: Deutliche Erhöhung an Gastschulbeiträgen im Bereich der Gymnasien. Woher kommt diese Erhöhung?
Die Erträge
sind gestiegen, weil der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die unsere Gymnasien/gymnasiale
Oberstufen besuchen und außerhalb des Landkreises wohnen, gestiegen ist.
- S. 202: An wen geht die Erstattung für Externbeschulung und warum steigt diese so an?
Die Erstattung geht an die Wichernschule in Mühltal. Die Schule hat die Förderschwer-punkte „geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung für schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit einem umfassenden förderpädagogischen Bedarf“. Hier besteht eine Kostenersatzvereinbarung zwischen dem Landkreis und dem Träger der Schule, welche Ende 2019 ausläuft und neu verhandelt werden muss. Es ist dann mit einem Anstieg der Kosten zu rechnen. Zusätzlich ist die Schülerzahl gestiegen.
- S. 211: Zahlt das Land Hessen dem Landkreis nicht 250.000 € für das Schülerticket?
Warum sinkt der Ansatz 5481000 um 50.000 €?
Es handelt sich nicht um eine pauschale
Erstattung. Die Kostenerstattung richtet sich nach der Anzahl der tatsächlich
beschiedenen Fahrtkostenerstattungen nach § 161 HSchG. Die Erstattung des
Landes für das Hessenticket ist abschmelzend angelegt, da auch die bisherigen
Schülerkarten einer Preissteigerung unterlägen hätten. Im Jahr 2019 erhielten
wir für das Schuljahr 2017/2018 eine Erstattung in Höhe von 210.000 Euro.
- S. 222 Lehr- und Schulmittel (2018 niedrig, 2019 hoch und 2020 mittel); wie lassen sich diese Schwankungen erklären?
Der Ansatz 2018
entsprach dem Ansatz 2019 und war deshalb höher als in 2020, weil dort ein
erhöhtes Budget für den Start der Produktionsschule Groß-Umstadt von 30.000 €
vorgesehen war. Dies ist in 2020 nicht der Fall. Das niedrige „Ist 2018“
resultiert aus der Nichtinanspruchnahme dieses Ansatzes.
- S. 235: Ist perspektivisch eine Erhöhung des Anteils der Städte/Gemeinde und/oder der Eltern am „Pakt für den Ganztag“ geplant?
Ja.
- S. 243: Produktionsschule Wurzelwerk: Waren die 3.000 € für Projekte an der Produktionsschule die einzigen Personalkosten für die Produktionsschule Wurzelwerk oder gibt es weitere Personalkosten? Was geschieht nun mit dem Personal?
Bei den 3.000 €
handelt es sich nicht um Personalkosten für eigenes Personal sondern um
Honorare für Externe für etwaige Seminare o. ä.
- S. 247/248: Wie weit ist der Aufbau des Kreisarchivs (konzeptionell, räumlich, personell); evtl. könnte der zuständige Mitarbeiter im SKS-Ausschuss wieder einmal berichten.
Nach Inkrafttreten der beschlossenen Satzung wurden die wesentlichen
archivischen Prozesse ausformuliert und kommen zur Anwendung. Zur Übernahme
digitaler Unterlagen wird die Einrichtung eines digitalen Langzeitarchivs (gem.
DIN 31644) vorbereitet. Aufgrund des damit verbundenen Aufgabenzuwachses wird
eine Verbundlösung mit anderen hessischen Kommunalarchiven angestrebt. Bislang
stehen dem Kreisarchiv drei Räume zur Verfügung.
Zusätzliche Flächen sollen am Standort der AZUR GmbH im 2. OG eingerichtet werden. Planungen hierzu liegen vor, müssen aber noch mit dem mit den Umbauarbeiten beauftragten Architekturbüro final abgestimmt werden. Mit dem Aufbau und dem Tagesgeschäft ist der Stelleninhaber weiterhin voll ausgelastet. Es ist absehbar, dass Arbeiten, wie die technische Bearbeitung und die Digitalisierung von Archivgut, nach Bezug des neuen Standorts zunehmen werden und zur Entlastung des Stelleninhabers an eine weitere (Teilzeit-)Kraft delegiert werden sollten. Eine Berichterstattung im SKSA ist grundsätzlich möglich.
- S. 249: 6700010: An welchem Standort soll zu welchem Preis für welche Fläche gemietet werden?
Angemietet werden soll das 2. OG am Standort der AZUR GmbH (Rheinstraße
48, Mühltal). Dort stehen ca. 1200m² zur Verfügung. Von Seiten der
Geschäftsführung der AZUR GmbH liegen dem Kreisarchiv noch keine Angaben zur
Miethöhe vor, da diese neben den zu veranschlagenden Umbaukosten auch vom
Ausmaß der einzubauenden Klimatechnik und deren Kosten abhängen, welche dort
noch ermittelt werden. Die Räumlichkeit wurde zunächst für die Zeit vom 01.10.
bis zum 31.03.2020 durch einen Übergangsmietvertrag gesichert. Die darin
festgelegte Miethöhe liegt bei 7.500 € pro Monat (6,25€/m²) zzgl. Nebenkosten
von 581,72 € für den Monat Oktober und 763,42€ für die Monate November und
Dezember.
- S. 254: 62 – 65: Die Personalkosten sind von 2019 auf 2020 weggefallen. Warum?
Für einen ehemaligen Beschäftigten der ehemaligen Kreismusikschule, der
sich in der Freizeitphase der Altersteilzeit befand, waren in 2019 noch
Entgelte zu zahlen.
- S. 256: 62 – 65: Die Personalkosten fallen auf 0,-- Euro. Warum?
Siehe Ziffer 24.
- S. 258: Ergebnis nach ILV: Warum sinkt das ILV-Ergebnis um ca. 300.000 Euro? Welche Leistungen werden weniger erbracht?
Die ILV wird
nicht nach direkten Leistungen abgerechnet, sondern als reines Umlage-verfahren
durchgeführt. Maßgeblicher Umlageschlüssel sind die den jährlich neu den
Produkten zuzuordnenden Personalkosten.
- S. 260: 6133000: Hat der Anstieg der Honorarkräfte etwas mit dem Rückgang bei der ILV zu tun? Wenn nein, warum ist hierbei ein Anstieg von 120.000 € zu verzeichnen?
Der Anstieg der
Honorarkräfte ist eine Anpassung an die Entwicklung der letzten Jahre (vgl.
Abschluss 2018) und hat nichts mit der ILV zu tun. Der Ansatz korrespondiert
u.a. direkt mit den Einnahmen aus Erstattungen sozialer Leistungen durch den
Bund (Sachkonto 5478000).
- S. 271: 5481011: Warum gab/gibt es 2018 und 2020 Erträge, aber 2019 keine?
Bislang waren
die Erträge aus Personalkostenerstattungen durch das Land nicht durch die VHS
geplant, da es sich um Maßnahmen im Rahmen des Ausbildungs- und Qualifizierungs-budgets
(AQB) in Abstimmung mit der KfB handelt und die Mittel nicht durch die VHS
beantragt werden. In 2018 wurde die Einnahme auf das Produkt gebucht und ist
daher im Abschluss ausgewiesen. Im Sinne der Haushaltsklarheit werden ab dem
Jahr 2020 die Mittel bereits entsprechend in die Planung einbezogen.
- S. 484: 7125000: Hier wird von einem Defizitausgleich für die Kreiskliniken in Höhe von 4,623 Mio. Euro ausgegangen, während im Wirtschaftsplan der Kreiskliniken mit einem Defizit von 5,346 Mio. Euro gerechnet wird. Wie erklärt sich diese Diskrepanz?
Der
Haushaltsansatz zuzüglich der Erhöhung aus der Ergänzungsvorlage entspricht dem
Verlust der Kreiskliniken lt. Beihilferechtlicher Ausgleichsbilanz.
- S. 497: 7128000: Werden die 240.000 € Zuschüsse für Vereine im kommenden Jahr komplett ausgeschüttet oder gibt es wieder geringere Anmeldungen wie dieses Jahr? Hat der Landkreis die Vereine nochmals auf diese Fördermöglichkeiten mithilfe des Sportkreises aufmerksam gemacht?
Bei diesem Ansatz handelt es sich um
Zuschüsse an Sportvereine im Rahmen der Richtlinien über die Sportförderung des
Landkreises Darmstadt-Dieburg. Geringere Anmeldungen lagen dieses Jahr nicht
vor. Die Sportförderung des Landkreises und auch der Sportkreis
Darmstadt-Dieburg informieren die Vereine regelmäßig über Fördermöglichkeiten
durch den Landkreis. Die Informationskanäle sind digitale Newsletter,
persönliche Beratungsgespräche und Information über die Kontaktstellen in den
Kommunen.
- S. 502: 62 – 65: Die Personalkosten steigen deutlich. Warum?
Im Fachbereich 310 – Wirtschaft, Standort- und Regionalentwicklung –
ist in 2019 befristet die Stelle eines Klimaschutzmanagers besetzt
worden. Die Stellenbesetzung ist Ausfluss des Klimaschutzkonzepts des
Kreistags.
- S. 577: 62 – 65: Die Personalkosten sinken. Warum?
Änderungen in der Personalkostenverteilung. Der prognostizierte
Zeitanteil von
Mitarbeitenden des Fachbereichs 310, der für die Teilprodukte 1.15.03.01.01. und 1.15.03.01.02 aufgewendet wird, ist gesunken.
a) S. 756: im PB 1010101 und 1010102 werden je 0,5 Stellen in der Gruppe EG 13 neu geschaffen. Welche Aufgaben sollen diese Mitarbeiter übernehmen? Sind neue Aufgaben in diesem Bereich hinzugekommen? Wenn ja, welche?
Hierbei handelt es sich um die Stelle einer
Juristin/eines Juristen für die Bereiche des Beteiligungsmanagements und der
Zentralen Auftragsvergabestelle. Zu den Aufgaben gehört im Bereich des
Beteiligungsmanagements die Bearbeitung Juristischer Fragestellungen sowie die
umfangreichen vertraglichen Prüfungen im Zusammenhang mit dem § 2b UStG.
Unterstützung der ZAvS bei der Gewährleistung der vergaberechtlichen Aktualität
der Prozesse und der standardisierten Vergabeunterlagen und Vertretung der
Interessen der ausschreibenden Stellen in Vergabeverfahren, bei Rügen und in
Nachprüfungsverfahren. Die Inanspruchnahme externer Dienstleister und damit die
Einsparung von Sachaufwand wird so reduziert.
b) Im PB 1010106 erfolgt eine Beförderung von A 12 in A 13 gD. Handelt es sich dabei um eine sogenannte Sprungbeförderung? Wie wird diese Beförderung begründet?
Nein. Es handelt sich um die Beförderung
eines Beamten vom Amtsrat zum Oberamtsrat in der Laufbahn des gehobenen
Dienstes. Sachgerechte Bewertung.
c) Wurde im PB 1020201 das Personal für Rückführungen reduziert? Wenn nein, wo wird dieses Personal jetzt eingesetzt?
Sicherlich ist hier der Bereich
1020202 – Ausländerangelegenheiten – gemeint.
Im Kontext der Aufgabenverlagerung bei den
Rückführungen wechselten zwei Personen zum RP Darmstadt. Die hierdurch
freiwerdenden zwei Planstellen wurden im Jahr 2018 für den stark aufgewachsenen
Bereich der Bescheiderteilung benötigt.
d) Im PB 1020203 werden insgesamt sechs neue Stellen für den Austausch/Wechsel der Führerscheine geschaffen. Mit wie vielen Fällen rechnet man in diesem Bereich pro Jahr? Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung eines Führerschein Wechsels/Tausches?
Der Pflichtumtausch
gestaltet sich nach Geburtsjahrgang und Ausstellungsjahr wie folgt:
Geburtsjahr |
Umtauschfrist |
Anzahl |
bis 1953 |
19.01.2033 |
52.423 |
1954 - 1958 |
19.01.2022 |
21.114 |
1959 - 1964 |
19.01.2023 |
23.605 |
1965 - 1970 |
19.01.2024 |
23.077 |
ab 1971 |
19.01.2025 |
19.864 |
Ausstellungsjahr |
Umtauschfrist |
Anzahl |
1999 - 2001 |
19.01.2026 |
26.879 |
2002 - 2004 |
19.01.2027 |
23.454 |
2005 - 2007 |
19.01.2028 |
20.552 |
2008 |
19.01.2029 |
6.991 |
2009 |
19.01.2030 |
6.814 |
2010 |
19.01.2031 |
6.684 |
2011 |
19.01.2032 |
6.761 |
2012 - 18.01.2013 |
19.01.2033 |
7.429 |
Darüber hinaus wurden seit dem 19.01.2013 bis Stand Mitte Mai 2019
insgesamt 46.717 EU Führerscheine mit Ablaufdatum ausgestellt. Diese
Führerscheine sind alle auf 15 Jahre befristet und beginnen somit im Jahr 2028
abzulaufen, was wiederum einen Umtausch erforderlich macht. Hieraus ergibt
sich, dass zeitgleich mit den abnehmenden Fallzahlen im Jahr 2028 die ersten
befristeten EU-Führerscheine aus 2013 bereits ebenfalls wieder ablaufen und neu
ausgestellt werden müssen.
Für den Pflichtumtausch der Führerscheine sind zunächst vier
Planstellen (eine zusätzliche Fachgebietsleitung wegen Überschreitens der
Leitungsspanne und drei Stellen in der Sachbearbeitung) vorgesehen. Der
Fachbereich Verkehr geht von einer Bearbeitungszeit von ca. 20 Min./Umtausch
aus. Bei einer durchschnittlich anzunehmenden Anzahl von 210 Arbeitstagen/Jahr
und Vollzeitäquivalent (VZÄ) errechnet sich bei durchschnittlich 21.500
Fällen/Jahr ein Bedarf von 4,38 VZÄ für die Sachbearbeitung.
Mit der Änderung der Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO wurde die
Begleitung von Schwertransporten, die seither in der Regel durch
Polizeibegleitung abgesichert wurden, geändert. Die Reglungen zur Absicherung
dieser Großraum- und Schwertransporte obliegt künftig den Verwaltungsbehörden.
Von den durchschnittlich 2.000 Transporten pro Jahr im Kreisgebiet bedürfen ca.
300 einer entsprechenden Begleitung durch sogenannte Begleitfahrzeuge der
Stufe 4. Hierfür ist die Verpflichtung von Verwaltungshelfern erforderlich, die
es von Seiten der Verwaltung einzuweisen und zu schulen gilt.
Ferner ist aufgrund der steigenden Anzahl nicht genehmigter Baustellen
und der Nichtbeachtung von Anordnungen genehmigter Baustellen im öffentlichen
Straßenverkehr zur Gewährleistung der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung
regelmäßig Kontrollen durchzuführen. Im Kontext der Umsetzung der VwV zu § 29
StVO und der Baustellenkontrollen ist eine Stelle in der Sachbearbeitung
vorgesehen.
Außerdem bedarf es im Bereich des Fachgebietes 730.2 –
Zulassungsbehörde – im Zusammenhang mit der fachlichen Führung der
Außenstellenmitarbeiter der vier Außenstellen in den Städten Groß-Umstadt,
Ober-Ramstadt, Pfungstadt und Weiterstadt einer weiteren Fachgebietsleitung,
dies zum einen wegen der Komplexität des Aufgabengebietes und zum anderen in Bezug
auf die Anzahl der zu führenden Personen.
e) Im Bereich Brandschutz werden insgesamt drei neue Stellen geschaffen. Welche Aufgaben sollen diese Mitarbeiter übernehmen?
Eine Planstelle ist für die Durchführung der Gefahrenverhütungsschauen
auf dem Gelände der Fa. Evonik in Weiterstadt vorgesehen. Die Durchführung der Gefahrenverhütungsschauen
war der Werksfeuerwehr von Evonik, für den Werksteil Weiterstadt gem. 16 Abs. 2
Hess. Brand- und Katastrophenschutzgesetz vom Landkreis übertragen worden. Zum
01.01.2019 wurde die Übertragung in die Verantwortung des Landkreises
zurückgegeben.
Zwei weitere Planstellen werden ebenfalls für den vorbeugenden
Brandschutz benötigt. Aufgabenschwerpunkte sind hier neben der Durchführung von
Gefahrenverhütungsschauen: Brandschutztechnische Stellungnahmen im Rahmen der
Erteilung von Baugenehmigungen, Brandschutztechnische Beratungen im Haus und
vor Ort, Katastrophenschutzstab / Krisenstab.
- S. 757: ca. 70 Stellen werden an den Grundschulen und den Gesamtschulen hochgestuft; um welche Stellen geht es hierbei?
Hierbei handelt es sich ausschließlich um die Stellen für
Schulsekretärinnen.
- Mit der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2019 wurden mehrere Stellen geschaffen die durch Veränderungen im Bundesteilhabegesetz begründet wurden. Wurden von diesen geschaffenen Stellen zwischenzeitlich welche besetzt? Wenn ja, wie viele und welche Aufgeben nehmen die Mitarbeiter derzeit wahr?
Stellen im
Stellenplan |
davon besetzt |
Fachgebiet |
Erläuterungen |
1,00 |
1,00 |
540.3
Grundsicherung/ Hilfe zum Lebensunterhalt |
Fachgebietsleitung |
4,00 |
3,50 |
540.3
Grundsicherung/ Hilfe zum Lebensunterhalt |
Sachbearbeitung
Grundsicherung/ Hilfe zum Lebensunterhalt, noch offene halbe Stelle wird
voraussichtlich im Dezember 2019 besetzt |
1,00 |
0,85 |
540.4
Eingliederungshilfe, Sozialarbeit |
Fachteamleitung
Eingliederungshilfe |
3,00 |
0,00 |
540.4
Eingliederungshilfe, Sozialarbeit |
Stellenbesetzungen
erfolgen in 2020. |
2,00 |
1,72 |
540.2 Zentrale
Angelegenheiten |
1 Stelle
Sachbearbeitung Leistungsvereinbarungen und Entgeltverhandlungen und 1
Stelle Sachbearbeitung Controlling/ Statistik |
0,50 |
0,50 |
540.6 Hilfe zur
Pflege, Betreuungsbehörde |
Fachteamleitung
Hilfe zur Pflege |
1,00 |
0,00 |
540.6 Hilfe zur
Pflege, Betreuungsbehörde |
Sachbearbeitung
Hilfe zur Pflege, wird voraussichtlich im Dezember besetzt werden |
- S. 767: im Grundschulbereich gibt es ca. drei neue Stellen: warum?
0,5 Stellen für die SB im Bereich der
Schulverpflegung aufgrund der Teilnahme weiterer
Schulen, 0,77 Stellen für Schulsekretärinnen aufgrund der Aufnahme
weiterer Schulen in den „Pakt am Nachmittag“ und 2,11 Stellen resultieren aus
der Veränderung in der Produktzuordnung von vorhandenem Personal (dafür
Reduzierung an anderen Stellen).
- S. 769: Fallen alle derzeit besetzten Leerstellen künftig weg?
Nein. Die Ausweisung von Leerstellen erfolgt für Bedienstete, die sich
langfristig in Elternzeit oder Sonderurlaub befinden und nicht mehr auf
Planstelle zu führen sind. Nach Rückkehr aus diesen Zeiten wird dieses Personal
entsprechend der wahrzunehmenden Aufgaben unverzüglich wieder auf mit Aufwand
beplante Planstellen angerechnet. Die Ausweisung der Leerstellen erfolgt jedes
Jahr an dem sich voraussichtlich ergebenden Bedarf. Daraus ergibt sich auch der
Hinweis, dass Leerstellen grundsätzlich wegfallen sind.