Nachtrag: 21.11.2019
Sitzung: 02.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 2809-2019/DaDi
Anfrage der Fraktion der AfD:
- Wie hoch ist der jeweilige Anteil an der Investitionssumme i.H.v. 16,7 Mio. Euro für den Krankenhausneubau und das Schulbauprogramm?
Für den
Krankenhausneubau und das Schulbauprogramm sind in der genannten Investitions-summe
keine Anteile enthalten.
- Produktbereich 12, Seite 529, Nr. 9: Im Jahresabschluss 2018 beliefen sich die sonstigen ordentlichen Erträge auf 3.084.855 Euro. In den Haushaltsansätzen für die Jahre 2019 und 2020 werden jeweils 7.000 Euro geplant. Was ist die Grundlage für den Betrag von jeweils 7.000 Euro im Ansatz für 2019 und 2020?
Die Grundlage
für den Betrag von jeweils 7.000 Euro sind erwartete Ersatzleistungen für
Schäden an Kreisstraßen (siehe Erläuterung Seite 533 zu Konto 5330000).
- Wie hat sich die Anzahl der Stellen im Fachbereich "Ausländerwesen" seit 2010 entwickelt?
2020 |
2019 |
2018 |
2017 |
2016 |
2015 |
2014 |
2013 |
2012 |
2011 |
46,25 |
38,00 |
36,50 |
33,50 |
29,50 |
26,50 |
26,50 |
26,50 |
26,50 |
24,50 |
- Bzgl. Produkt 010103 Veranstaltungen/Repräsentationen/Projekte, Konto 6869000 (s. Erläuterungen auf der Seite 75):
Woraus genau setzt sich der Betrag von 3.400,- Euro für die "Aufwendungen für die Teilnahme an der Interkulturellen Woche" zusammen?
Der Betrag
setzt sich zusammen aus rd. 1.900 € für den Druck des kreisweiten Programm-flyers,
1.350 € für die Durchführung von eigenen bzw. Kooperationsveranstaltungen sowie
150 € für Plakate.
- Wie hat sich die Anzahl der Kreisschulden pro Kopf in den letzten zehn Jahren seit 2008 entwickelt und auf welchem Platz liegt der Landkreis diesbezüglich im Vergleich mit den anderen Landkreisen in Deutschland?
Die Entwicklung
der Pro-kopf-Verschuldung des Landkreises ist als Anlage beigefügt. Die
Darstellung enthält auch die Eigenbetriebe sowie die Kassenkredite. Ein „Ranking“ ist mangels Vergleichbarkeit
nicht möglich. Die hessischen Landkreise gehören im bundesweiten Vergleich
allerdings zu den höchst Verschuldeten (siehe auch Haushaltsplan 2019, Seite
770).
- Im Produktbereich 2 im Finanzhaushalt auf S.16 wird ein höherer Stellenbedarf im Bereich " Ausländerwesen" von 8 Stellen benötigt, obwohl es nur einen Bevölkerungszuwachs in den letzten 4 Jahren von 8,6 % gab.
a) Was sind die Aufgaben dieser 8 Stellen?
b) Ist das Aufgabenpensum so immens gestiegen, trotz des geringen Zuwachs der Bevölkerung oder erwartet man eine neue Welle?
Derzeit ziehen jährlich ungefähr 1.500 bis 2.000 ausländische
Staatsangehörige in den Landkreis Darmstadt-Dieburg. Die Anzahl der monatlich
erteilten Aufenthaltsrechte steigt dadurch sehr stark an. Die Entwicklung der
Fallzahlen stellt sich seit 01.01.2016 wie folgt dar: 01.01.2014 = 34.357 ausländische
Staatsangehörige, 01.01.2015 = 36.510, 01.01.2016
= 39.946, 01.01.2017 = 43.237, 01.01.2018 =
44.897 und 01.01.2019 = 46.697.
Die Anzahl der durchschnittlich jeden Monat erteilten Aufenthaltstitel
beläuft sich auf
2014:
731
2015:
817
2016: 916
2017: 1.415
2018: 1.612
2019: 1.829 (bis 27.05.!)
Auch im Bereich der juristischen Sachbearbeitung ist eine
Personalaufstockung unumgänglich. Die Anzahl der anhängigen
Verwaltungsstreitverfahren hat sich wie folgt entwickelt:
2014: 15
2015: 17
2016: 53
2017: 52
2018: 48
2019: 69 (bis 27.05.!)
Durch das zum 01.03.2020 in Kraft tretende Fachkräftezuwanderungsgesetz
ist eine deutliche Zunahme von Fällen im Bereich der Visumsangelegenheiten zu
erwarten. Der Gesetzgeber geht von einer Einreise von 25.000 zusätzlichen
Fachkräften und 20.000 weiteren Einreisen im Rahmen des Familiennachzuges
bundesweit aus, mit deutlich überproportionaler Zunahme im Rhein-Main-Gebiet.
Aus alledem resultiert ein Aufwuchs von insgesamt 8,25 Stellen in diesem Fachbereich.
- Desweiteren ebenfalls auf Seite 16, werden weitere 6 Stellen benötigt für den Bereich " Verkehr" , lt. Aussage für den Pflichtumtausch.
Wieviele Bürger von den 300.000 des LDK DA-DI sind im Besitz einer gültigen Fahrlizenz?
Insbesondere werden nicht alle Fahrlizenzen auf einmal umgetauscht sondern sie sind gestaffelt nach Geburtsjahrgang.
Der Pflichtumtausch gestaltet sich nach Geburtsjahrgang und
Ausstellungsjahr wie folgt:
Geburtsjahr |
Umtauschfrist |
Anzahl |
bis 1953 |
19.01.2033 |
52.423 |
1954 - 1958 |
19.01.2022 |
21.114 |
1959 - 1964 |
19.01.2023 |
23.605 |
1965 - 1970 |
19.01.2024 |
23.077 |
ab 1971 |
19.01.2025 |
19.864 |
Ausstellungsjahr |
Umtauschfrist |
Anzahl |
1999 - 2001 |
19.01.2026 |
26.879 |
2002 - 2004 |
19.01.2027 |
23.454 |
2005 - 2007 |
19.01.2028 |
20.552 |
2008 |
19.01.2029 |
6.991 |
2009 |
19.01.2030 |
6.814 |
2010 |
19.01.2031 |
6.684 |
2011 |
19.01.2032 |
6.761 |
2012 - 18.01.2013 |
19.01.2033 |
7.429 |
Darüber hinaus wurden seit dem 19.01.2013 bis Stand Mitte Mai 2019
insgesamt 46.717 EU-Führerscheine mit Ablaufdatum ausgestellt. Diese
Führerscheine sind alle auf 15 Jahre befristet und beginnen somit im Jahr 2028
abzulaufen, was wiederum einen Umtausch erforderlich macht. Hieraus ergibt
sich, dass zeitgleich mit den abnehmenden Fallzahlen im Jahr 2028 die ersten
befristeten EU-Führerscheine aus 2013 bereits ebenfalls wieder ablaufen und neu
ausgestellt werden müssen.
Für den Pflichtumtausch der Führerscheine sind zunächst vier
Planstellen (eine zusätzliche Fachgebietsleitung wegen Überschreitens der
Leitungsspanne und drei Stellen in der Sachbearbeitung) vorgesehen.
Mit der Änderung der Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO wurde die
Begleitung von Schwertransporten, die seither in der Regel durch
Polizeibegleitung abgesichert wurden, geändert. Die Reglungen zur Absicherung
dieser Großraum- und Schwertransporte obliegt künftig den Verwaltungsbehörden.
Von den durchschnittlich 2.000 Transporten pro Jahr im Kreisgebiet bedürfen ca.
300 einer entsprechenden Begleitung durch sogenannte Begleitfahrzeuge der
Stufe 4. Hierfür ist die Verpflichtung von Verwaltungshelfern erforderlich, die
es von Seiten der Verwaltung einzuweisen und zu schulen gilt.
Ferner ist aufgrund der steigenden Anzahl nicht genehmigter Baustellen
und der Nichtbeachtung von Anordnungen genehmigter Baustellen im öffentlichen
Straßenverkehr zur Gewährleistung der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung
regelmäßig Kontrollen durchzuführen. Im Kontext der Umsetzung der VwV zu § 29
StVO und der Baustellenkontrollen ist eine Stelle in der Sachbearbeitung
vorgesehen.
Außerdem bedarf es im Bereich des Fachgebietes 730.2 –
Zulassungsbehörde – im Zusammenhang mit der fachlichen Führung der
Außenstellenmitarbeiter der vier Außenstellen in den Städten Groß-Umstadt,
Ober-Ramstadt, Pfungstadt und Weiterstadt einer weiteren Fachgebietsleitung,
dies zum einen wegen der Komplexität des Aufgabengebietes und zum anderen in
Bezug auf die Anzahl der zu führenden Personen.