Nachtrag: 21.11.2019

Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke:

 

  1. Fielen/fallen im Haushalt 2020 gem. § 100 -HGO über– oder außerplanmäßige Ausgaben für nicht vorhersehbare Ausgaben bzw. Überträge wie, im Haushalt 2017/2018 = Überschüsse der PG 05 (Soziale Leistungen) durch Verlustausgleich in der PG 07 (Gesundheitsdienste) ca. 500.000 € an? Welche Beträge (Verlustübertragungen) sind hier im Haushalt 2020 eingestellt?

 

Ob im Jahr 2020 über- oder außerplanmäßige Ausgaben anfallen kann heute noch nicht vorhergesagt werden. Liegen diese oberhalb von 50 T€ werden sie im Einzelfall dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

  1. Im Haushalt 2020 werden Soziale Leistungen in Höhe von 229,41 Mio. € (2019 224,94 €) verausgabt.

 

a)      Um welche konkreten Ausgaben der sozialen Leistungen handelt es sich hierbei?

 

b)      Um welche Produkte handelt es sich hierbei (Einzelangaben erwünscht - Vergleich mit Haushalt 2019 erwünscht)?

 

Die Antwort ist direkt dem Haushaltsplan zu entnehmen. Es handelt sich um alle Produkte des Produktbereichs 05 (050101 bis 051004) auf den Seiten 281 bis 401. Die konkreten Leistungen sind in den Produktblättern und den Einzelerläuterungen nachzulesen, der Vergleich mit 2019 ergibt sich aus der Haushaltsdarstellung.

 

  1. Vergleichbares für:

 

a)      die angegebenen Personalaufwendungen (76,26 Mio € zu 72,31 Mio € 2019)?

 

b)      Unterhaltung von Schulen – (86,37 € zu 84,01 € Mio)?

 

c)      Kinder- Jugend und Familienhilfe (68,92 Mio € zu 68,94 € Mio €)?

 

d)     Umlage LWV (53,95 Mio € zu 56,61 Mio €)?

 

e)      Schulbauten (38,48 Mio € zu 45,91 € Mio)?

 

Bitte um detaillierte Angabe und hintergründige Informationen, wo diese Mehr- bzw. Minderausgaben im Haushalt 2020 ersichtlich sind und aus welchen Produkten sie sich zusammensetzen?

           

a)      Die Personalaufwendungen befinden sich in nahezu allen Produkten des Ergebnishaushalts. Die Höhe orientiert sich u. a. an den den Produkten zugeordneten Personalanteilen. Die Gesamterhöhung lässt sich summarisch wie folgt darstellen: 1.540 T€ tarifbedingte Steigerungen, 1.375 T€ neue Stellen 2019/2020, 867 T€ befristete Einstellungen und 265 T€ Sonstiges. Weitere Informationen können dem Stellenplan (ab Seite 753) entnommen werden.

 

b)      Es handelt sich um alle Produkte des Produktbereichs 03 (030199 bis 030907) auf den Seiten 178 bis 243. Die konkreten Leistungen sind in den Produktblättern und den Einzel-erläuterungen nachzulesen, der Vergleich mit 2019 ergibt sich aus der Haushaltsdarstellung.

 

c)      Es handelt sich um alle Produkte des Produktbereichs 06 (060101 bis 060602) auf den Seiten 402 bis 481. Die konkreten Leistungen sind in den Produktblättern und den Einzelerläuterungen nachzulesen, der Vergleich mit 2019 ergibt sich aus der Haushaltsdarstellung.

 

d)      Der Umlagebedarf des LWV ergibt sich aus dessen eigenem Haushalt und kann hier nicht dargestellt bzw. erläutert werden.

 

e)      Die in der Frage genannten Zahlen sind so nicht dem Haushalt zu entnehmen. Sollten die Zahlen einer Veröffentlichung der örtlichen Presse entnommen sein, so enthalten sie in Summe die Ausgabeansätze des Vermögensplans des Da-Di-Werks (Gebäudemanagement) sowie der Teilfinanzhaushalte des Produktbereichs 03. Die dazu gehörenden Einzelmaßnahmen können direkt dem Wirtschaftsplan (Seite 119 ff.) bzw. dem Haushaltsplan (Seite 621 ff.) entnommen werden.  

 

  1. Der Kreistag beschloss investive Maßnahmen in den kommenden Jahren in Höhe bis zu 1 Milliarde Euro. Unter welchen Produkten und in welcher Höhe sind im Haushalt 2020 Ausgaben für:

 

a)      die geplante Schulrochade in Dieburg

 

b)      für das Turnhallenneubauprogramm

 

c)      für die Zukunftswerkstatt Landkreis Darmstadt-Dieburg und

 

d)     für Investitionen in die Kreiskliniken

 

etatisiert? Wo sind diese Kosten im Haushalt 2020 ersichtlich?

           

Im Haushaltsplan sind für a), b) und d) im Jahr 2020 keine Ausgaben etatisiert. Für die Zukunftswerkstatt befindet sich ein Ansatz im Teilfinanzhaushalt 010107 (Seite 604).

           

  1. In welcher Höhe ist der Landkreis Darmstadt Dieburg – Stand 31.12.2019 – verschuldet (Vermögensrechnung – Jahresabschluss – Verbindlichkeitsbericht)?

 

Der Jahresabschluss 2018 ist dem Haushaltsplan ab Seite 747 beigefügt. Daraus ergeben sich Verbindlichkeiten aus Investitions- und Liquiditätskrediten zum 31.12.2018 in Höhe von insgesamt 168,4 Mio. Euro. Der Stand zum 31.12.2019 ist nicht vorhersehbar.

 

  1. Wie entwickelte sich die Verschuldung des Landkreises kumuliert in den letzten  10 Jahren – bis Ende 2019?

 

Siehe Anlage.

 

  1. Wie entwickelte sich die Kreisumlage und die Schulumlage kumuliert in den letzten 10 Jahren in Euro bzw. DM bis zum 31.12.2020?

 

Siehe Anlage.

 

  1. Wie hoch sind die Kosten im Haushalt 2020 für die beiden hauptamtlichen Kreisbeigeordneten und die des Landrates samt allen Folgekosten (Referent, Fahrer, Büroleiter etc.)?

 

1.659.038 Euro.

 

  1. Sind im Haushalt 2020 Kosten für den geplanten Aktionsplan gegen Kinderarmut etatisiert?

 

Nein.

 

  1. Aus welchem Grund wurde im Haushaltsentwurf – entgegen dem Haushalt 2019 – kein Haushalssicherungskonzept beschlossen?

 

Die Notwendigkeit beurteilt sich nach § 92a HGO und ist für 2020 nicht gegeben.

 

  1. Wo ist der Deckungsbeitrag für die Hessenkasse (7,5 Mio.) – im Ergebnishaushalt oder im Finanzhaushalt – zu sehen?

 

Im Finanzhaushalt, Seite 592/593, Zeile 32 bzw. 32d.

 

  1. Wo sind die Ausgaben in Höhe von 5,1, Mio. € für das Teilhabegesetz etatisiert?

 

Der im Vorbericht genannte Mehraufwand von 5,1 Mio. Euro resultiert aus einem summarischen Vergleich der Produktgruppen 0501 und 0510. Von daher ist der Mehrbedarf überwiegend in den Produkten der Produktgruppe 0510 enthalten.

 

  1. Welche finanziellen Mittel für die Produktionsschule Wurzelwerk, Groß Umstadt war im Haushalt 20128 – 20 19 und 2020 eingeplant?  Sollten Mittel für diese nun auf Beschluss der KA geschlossenen Produktionsschule in o.g. Haushalten eingestellt sein, stellt sich die Frage: Was geschieht mit diesen Mitteln?

 

Für die Produktionsschule waren/sind im Ergebnishaushalt folgende Ansätze enthalten:

2018 = 30.000 € / 2019 = 36.300 € / 2020 = 10.600 €. Darüber hinaus waren im Finanzhaushalt 2019 100.000 € vorgesehen sowie insgesamt 1.045.000 € im Wirtschaftsplan des Da-Di-Werks. Nicht benötigte Mittel werden eingespart und führen im Ergebnis zu einer Verbesserung.

 

  1. Die Produktionsschule Groß Umstadt war gedacht als staatliche Unterstützung für Kinder mit Entwicklungsdefiziten und als Hilfe für Jugendliche und junge Erwachsene, die auf die schiefe Bahn gerieten. Nach Beschluss für das AUS der Produktionsschule wurde als Erklärung der Verwaltung angegeben, man könne ja in die Regelschule Landrat Gruber Schule Dieburg ausweichen. Dieser Hinweis ist nicht zielführend. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit erkennbaren Defiziten können nicht in einer Regelschule aufgenommen werden. Welche Lösung des Problems schlägt der Kreisausschuss in dieser Frage vor.

 

Mit der Errichtung der Produktionsschule hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg versucht, ein Angebot für diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu schaffen. Das Konzept war leider nicht tragfähig. Der Betrieb der Produktionsschule durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg wäre nicht zielführend gewesen und auch nicht durch die politischen Beschlüsse abgedeckt. Die Landrat-Gruber-Schule hat angekündigt, im gleichen Umfang wie an der Produktionsschule, spezielle Angebote für junge Menschen mit besonderen Bedürfnissen anzubieten.

 

  1. Wie viele Beschäftigte waren 2018 + 2019 durchschnittlich in der Kreisagentur für Beschäftigung tätig?

 

a)      Wie viele davon in der materiellen Verwaltung?

 

Im Bereich der „Materiellen Hilfe“ waren bzw. sind durchschnittlich tätig:

2018:  95 Personen (83,05 Vollzeitäquivalente)
2019:  95 Personen (83,47 Vollzeitäquivalente)

 

b)      Wie viele in der finanziellen Verwaltung?

 

Es wird unterstellt, dass mit der finanziellen Verwaltung hier der Bereich der „AH“ gemeint ist. Für die „Aktivierenden Hilfe“ergibt sich:

2018: 139 Personen (119,34 Vollzeitäquivalente)

2019: 144 Personen (121,10 Vollzeitäquivalente)      

 

c)      Wie viele in der U 25 und in der U 50?

 

„U25“2018: 16 Personen (13,90 Vollzeitäquivalente)

„U25“2019: 17 Personen (14,07 Vollzeitäquivalente)

„Ü50“2018: 16 Personen (13,84 Vollzeitäquivalente)

„Ü50“2019: 17 Personen (14,4 Vollzeitäquivalente)

 

d)     Wie viele in der Führungs- und Sachgebietsleitung?

 

Fachbereichsleitungen 2018: 3 Personen; 2019: 4 Personen

Fachgebietsleitungen 2018: 26 Personen; 2019: 26 Personen

 

e)      Wie viele Fälle 2018 + 2019 hatten die Beschäftigten der akt. und der finanziellen Abteilung zu bearbeiten?

 

In der materiellen Hilfe durchschnittlich 127 und in der aktivierenden Hilfe 140.

 

f)       Wie hoch ist die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten der akt. und mat. Hilfe der KFB?

 

Aktuell sind im Bereich der „Aktivierenden Hilfe“ und der „Materiellen Hilfe“ 239 Personen (204,57 Vollzeitäquivalente) tätig.

 

g)      Kam es während der Arbeitszeit der Beschäftigten der KFB zu bedrohlichen Warnsituationen – zu Gewalt gegen Mitarbeiter der KFB?

 

Den zweifellos stärksten gewalttätigen Übergriff im Jahr 2019 stellte die massive Beschädigung der Drehtür im Eingangsbereich der Kreisagentur für Beschäftigung dar, der nicht nur zu großer Fassungslosigkeit in der Belegschaft führte, sondern bis zur provisorischen Reparatur einher ging mit einer starken Beeinträchtigung der Sicherheit!

 

Darüber hinaus kommt es im Arbeitsalltag der Kreisagentur für Beschäftigung hin und wieder zu bedrohlichen Situationen und Gewalt in jeglicher Form gegen die Mitarbeitenden. Die gesamte Kreisverwaltung hat hierzu eine klare Haltung und geht hier konsequent vor! Wir alle möchten in einer gewaltfreien Umgebung arbeiten und leben. Deshalb soll das Klima zwischen unseren Kundinnen und Kunden geprägt sein von Wertschätzung, Fairness, Respekt und gegenseitigem Verständnis. Wir tolerieren keine Form von Gewalt. Das schließt ein: Körperliche Gewalt gegen Menschen, verbale Gewalt, Androhung von Gewalt oder sonstige Bedrohungen, Sachbeschädigung, sexuelle Belästigung und Übergriffe, Ausdruck von Gewaltfantasien, Stalking, Mobbing, Cyber-Mobbing sowie das Mitführen von Waffen.

      

Wer gegen diese Regeln verstößt, den erwartet ein sofortiges Hausverbot. Strafbares Verhalten bringen wir grundsätzlich zur Anzeige und schalten die Polizei ein.

 

h)      Wie viele Menschen erhielten in 2018 und 2019 in der KFB Hausverbot?

 

Im Jahr 2018 wurde gegenüber drei Personen und im Jahr 2019 gegenüber zwei Personen ein Hausverbot ausgesprochen.