Nachtrag: 13.11.2019

Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas berichtet:

 

Es bestehen zwischen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und dem Land Hessen seit 1997 zwei Vereinbarungen zur Übertragung von Aufgaben an Kreisstraßen.

Der Landkreis hat sowohl Verwaltungs-, Betriebs- und Unterhaltungsaufgaben als auch Planungs- und Bauaufgaben an Kreisstraßen auf das Land Hessen übertragen. Die Aufgaben werden von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement wahrgenommen.

 

Mit zwei Schreiben vom 25. September 2019 hat Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement über die Erhöhung der Kostensätze ab dem 1. Januar 2020 informiert.

 

Im Rahmen der Vereinbarung zur Übertragung von Verwaltungs-, Betriebs- und Unterhaltungsaufgaben an Kreisstraßen werden die Personalkostensätze und Gerätekostensätze bei Maßnahmen des Direktaufwandes erhöht. Dies betrifft die Leistungen, die durch Hessen Mobil erbracht werden und nicht durch die Pauschale abgegolten sind. Der Personalkostenstundensatz wird von 37,93 € auf 42,54 € erhöht.

Eine Überprüfung der Abrechnung der letzten 2 Jahre hat allerdings hier ergeben, dass solche Leistungen gar nicht angefallen sind. Die Kostensteigerung hat daher keine oder nur geringe Auswirkungen.

 

Bei der Vereinbarung zur Übertragung von Planungs- und Bauaufgaben an Kreisstraßen werden die Leistungen, die durch Hessen Mobil erbracht werden bislang mit einem Stundensatz von 59 € abgerechnet. Der Betrag gilt seit der Neufassung der Vereinbarung in 2015 und wurde seither nicht erhöht. Die bestehende Vereinbarung sieht die Möglichkeit einer Anpassung entsprechend der Vorgaben der Landeshaushaltsordnung vor.

Der Stundensatz wird ab dem 1. Januar 2020 auf 65 € erhöht. Die Erhöhung wird mit der allgemeinen Kostensteigerung, insbesondere für Personal und Energie, begründet. Der erhöhte Betrag gilt für die ab 1. Januar 2020 beginnenden Leistungsphasen.

Die Beauftragung von Hessen Mobil erfolgt für einzelne Projekte. Die hieraus resultierenden Honorarkosten werden sich entsprechend erhöhen. Der erhöhte Mittelbedarf insgesamt ist abhängig von Anzahl und Umfang der beauftragten Projekte.