Nachtrag: 13.11.2019
Sitzung: 27.11.2019 Ausschuss für Klima, Umwelt, Gesundheit und Infrastruktur
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 2739-2019/DaDi
Landrat Schellhaas berichtet:
Es bestehen
zwischen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und dem Land Hessen seit 1997 zwei
Vereinbarungen zur Übertragung von Aufgaben an Kreisstraßen.
Der Landkreis hat
sowohl Verwaltungs-, Betriebs- und Unterhaltungsaufgaben als auch Planungs- und
Bauaufgaben an Kreisstraßen auf das Land Hessen übertragen. Die Aufgaben werden
von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement wahrgenommen.
Mit zwei Schreiben
vom 25. September 2019 hat Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement über
die Erhöhung der Kostensätze ab dem 1. Januar 2020 informiert.
Im Rahmen der
Vereinbarung zur Übertragung von Verwaltungs-, Betriebs- und
Unterhaltungsaufgaben an Kreisstraßen werden die Personalkostensätze und
Gerätekostensätze bei Maßnahmen des Direktaufwandes erhöht. Dies betrifft die
Leistungen, die durch Hessen Mobil erbracht werden und nicht durch die
Pauschale abgegolten sind. Der Personalkostenstundensatz wird von 37,93 € auf
42,54 € erhöht.
Eine Überprüfung
der Abrechnung der letzten 2 Jahre hat allerdings hier ergeben, dass solche
Leistungen gar nicht angefallen sind. Die Kostensteigerung hat daher keine oder
nur geringe Auswirkungen.
Bei der
Vereinbarung zur Übertragung von Planungs- und Bauaufgaben an Kreisstraßen
werden die Leistungen, die durch Hessen Mobil erbracht werden bislang mit einem
Stundensatz von 59 € abgerechnet. Der Betrag gilt seit der Neufassung der
Vereinbarung in 2015 und wurde seither nicht erhöht. Die bestehende
Vereinbarung sieht die Möglichkeit einer Anpassung entsprechend der Vorgaben
der Landeshaushaltsordnung vor.
Der Stundensatz
wird ab dem 1. Januar 2020 auf 65 € erhöht. Die Erhöhung wird mit der
allgemeinen Kostensteigerung, insbesondere für Personal und Energie, begründet.
Der erhöhte Betrag gilt für die ab 1. Januar 2020 beginnenden Leistungsphasen.
Die Beauftragung
von Hessen Mobil erfolgt für einzelne Projekte. Die hieraus resultierenden Honorarkosten
werden sich entsprechend erhöhen. Der erhöhte Mittelbedarf insgesamt ist
abhängig von Anzahl und Umfang der beauftragten Projekte.