Sitzung: 02.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ohne Beschlussempfehlung
Vorlage: 2773-2019/DaDi
Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg bittet die Verwaltung des Landkreises Darmstadt-Dieburg in den unter Punkt 2 und 3 genannten Härtefällen die Mietobergrenzen des Landkreises Darmstadt-Dieburg um 10 Prozent überschreiten zu dürfen, ohne dass Kostensenkungsaufforderungen und Kürzungen der Hartz IV Bezüge wegen Unangemessenheit erfolgen.
2. Härtefälle für die Überschreitung stellen aus Sicht der Linken dar:
- Alleinerziehende,
- Schwangere ab 13. Schwangerschaftswoche,
- Leistungsbezieher*innen, die ununterbrochen, jedoch länger als mindestens 10 Jahre in einer Wohnung leben,
- Leistungsbezieher*innen über 60 Jahre,
- Leistungsbezieher*innen mit wesentlich sozialen Bezügen (langer Schulweg, Kindertagesstätte od. sonst. Betreuungseinrichtungen)
3. Besondere Prüfung der Angemessenheit der Kaltmieten und der 10 %igen Überschreitung sollte jedoch unbedingt bei:
- chronisch Kranken,
- Rollstuhlfahrern,
- Obdachlosen,
- bei von häuslicher Gewalt bedrohten Frauen erfolgen.