Nachtrag: 13.11.2019

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf des 1. Nachtragswirtschaftsplanes der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das Wirtschafsjahr 2019 wird gemäß § 5 Satz 2 Nr. 4 und § 7 Absatz 3 Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission festgestellt und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.

 

  1. Der Kreistag beschließt den 1. Nachtragswirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg mit der geänderten Haushaltssatzung:

 

 

1.  Festsetzung

 

Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat die Nachtragshaushaltssatzung des Eigenbetriebs Kreiskliniken für das Haushaltsjahr 2019 in seiner Sitzung am XX.XX.XXXX wie folgt beschlossen:

 

1.         Erfolgsplan:

 

 

2.         Vermögensplan:

 

 

3.         Kredite

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird von 2.362 € um 42.450 € auf 44.812 € angehoben.

 

4.         Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der im Jahr 2019 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen geplant war, bleibt auf 33.350.585 € festgesetzt.

 

5.         Liquiditätskredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, bleibt auf 35.000.000 € festgesetzt.

 

6.         Stellenübersicht

Es gilt weiterhin die vom Kreistag am 10.12.2018 beschlossene Stellenübersicht 2019.