Nachtrag: 13.11.2019

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die für das Jahr 2019 eingeplante Verlustausgleichszahlung an den Eigenbetrieb Kreiskliniken ist nicht ausreichend.

 

Die erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von 2.670.865,00 € werden gem. § 100 HGO auf dem Produkt 1.07.01.01 (Krankenhäuser und Kliniken) und dem Sachkonto 7125000 (Zuschüsse f. lfd. Zwecke an verb. Untern., SV, Bet.) überplanmäßig zur Verfügung gestellt.  Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen auf dem Produkt 1.05.02.03.51 (FIZ Kosten der Unterkunft) und dem Sachkonto 5472020 (Leistungsbeteiligung KdK SGB II/FIZ-flüchtlingsindizierte Zuweisung-).