Nachtrag: 13.11.2019
Sitzung: 09.12.2019 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2775-2019/DaDi
Beschluss:
Die für das Jahr
2019 eingeplante Verlustausgleichszahlung an den Eigenbetrieb Kreiskliniken ist
nicht ausreichend.
Die erforderlichen
zusätzlichen Mittel in Höhe von 2.670.865,00 € werden gem. § 100 HGO auf dem
Produkt 1.07.01.01 (Krankenhäuser und Kliniken) und dem Sachkonto 7125000
(Zuschüsse f. lfd. Zwecke an verb. Untern., SV, Bet.) überplanmäßig zur
Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt
durch Mehreinnahmen auf dem Produkt 1.05.02.03.51 (FIZ Kosten der Unterkunft) und
dem Sachkonto 5472020 (Leistungsbeteiligung KdK SGB
II/FIZ-flüchtlingsindizierte Zuweisung-).