Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg bittet die Verwaltung des Landkreises Darmstadt-Dieburg in den unter Punkt 2 und 3 genannten Härtefällen die Mietobergrenzen des Landkreises Darmstadt-Dieburg um 10 Prozent überschreiten zu dürfen, ohne dass Kostensenkungsaufforderungen und Kürzungen der Hartz IV Bezüge wegen Unangemessenheit erfolgen.

 

2.      Härtefälle für die Überschreitung stellen aus Sicht der Linken dar:

  • Alleinerziehende,
  • Schwangere ab 13. Schwangerschaftswoche,
  • Leistungsbezieher*innen, die ununterbrochen, jedoch länger als mindestens 10 Jahre in einer Wohnung leben,
  • Leistungsbezieher*innen über 60 Jahre,
  • Leistungsbezieher*innen mit wesentlich sozialen Bezügen (langer Schulweg, Kindertagesstätte od. sonst. Betreuungseinrichtungen)

 

3.      Besondere Prüfung der Angemessenheit der Kaltmieten und der 10 %igen Überschreitung sollte jedoch unbedingt bei:

  • chronisch Kranken,
  • Rollstuhlfahrern,
  • Obdachlosen,
  • bei von häuslicher Gewalt bedrohten Frauen erfolgen.