Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2020 wird gemäß § 5 Satz 2 Nr. 4 und § 7 Absatz 3 Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission festgestellt und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.

 

  1. Der Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg mit folgender Haushaltssatzung.