Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die für das Jahr 2019 eingeplante Verlustausgleichszahlung an die MVZ GmbH ist nicht ausreichend.

 

Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 130.740,00 € werden gemäß § 100 HGO auf dem Produkt 1.07.02.01.03 (Medizinisches Versorgungszentrum) und dem Sachkonto 7127000 (Zuschüsse lfd. Zwecke priv. Unternehmen) überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

Die Deckung erfolgt in Höhe von 130.740,00 € durch Minderaufwendungen auf dem Produkt 1.12.02.01.02 (ÖPNV) und dem Sachkonto 7123000.