Beschluss: Kenntnis genommen

Erste Kreisbeigeordnete Fries übergibt den Mitgliedern des Kreisausschusses die durch den Fachbereich Planung/Controlling des Jugendamtes erstellten Auswertungen der Erhebung „Hilfe zur Erziehung“ nach § 27 SGB VIII und „Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen“ zum 31.12.2003 (kommentierte Darstellung) und 30.06.2004 (Darstellung der Fallzahlen).

 

Insgesamt ist der Druck auf Leistungen des Jugendamtes unvermindert hoch. Nach der subjektiven  Wahrnehmung der Fachkräfte der Abteilung nehmen insbesondere die Fälle zu, in denen Jugendhilfemaßnahmen aufgrund seelischer Erkrankungen, Gewalt, Missbrauch und Erziehungsunfähigkeit der Eltern erforderlich werden.

 

Obwohl das Jugendamt ambulante und teilstationäre Maßnahmen präferiert, dominieren nach wie vor die Familien ersetzenden Hilfen. Nach Auffassung  von Fachexperten wird sich diese  Situa-tion mittelfristig auch nicht ändern, sondern eher verstärken. 

 

Der Kreistag ist über den Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales zu unterrichten.

 

Die Beteiligung der Fachabteilungen wurde über das Sitzungsdienstverfahren durchgeführt.