Nachtrag: 04.11.2019
Sitzung: 04.11.2019 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2768-2019/DaDi
Beschluss:
Satzung zur 2. Änderung der
Satzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Erhebung von Gebühren für
die Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz
(Unterbringungsgebührensatzung)
Aufgrund der §§ 5, 16, 17, 30
Nr. 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 1. April 2005
(GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20. Dezember
2015 (GVBl. S. 618), § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die Aufnahme und
Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (LAufnG) vom
5. Juli 2007 (GVBl. I S. 399), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember
2017 (GVBl. S. 470), und §§ 1, 2, 3, 4, 9 und 10 des Gesetzes über kommunale
Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen vom
28. Mai 2018 (GVBl. S. 247), hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg
am 04.11.2019 folgende Satzung zur 2. Änderung der
Unterbringungsgebührensatzung beschlossen:
- Artikel 1:
§ 4 wird um Absatz 4 ergänzt:
§ 4
Gebührenermäßigung und –erhöhung
(4) In Härtefällen kann der Kreisausschuss auf die Erhebung von Gebühren ganz oder teilweise verzichten.
2. Artikel 2:
Inkrafttreten
Die Satzung zur 2. Änderung der Unterbringungsgebührensatzung tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft.
Der durch die Satzung neugefasste § 4 tritt zum 01.03.2020 in Kraft.
- Der Kreisausschuss wird weiter beauftragt, bis Ende 2020 darüber zu berichten, wie sich die Änderungen der Gebührensatzung auf die betroffenen Menschen finanziell ausgewirkt haben.