Herr Girardi weist nochmal darauf hin, dass die Bescheide zur Wahlkostenpauschale von der agah verschickt wurden. Vielerorts wurden die Bescheide von den Vorsitzenden der Ausländerbeiräte dahingehend falsch interpretiert, dass der Ausländerbeirat den Betrag überweisen muss. Dies ist falsch, die Stadt muss den Betrag an die agah überweisen. Die Höhe variiert von Stadt zu Stadt, weil pro wahlberechtigtem Einwohner zur Ausländerbeiratswahl der Stadt ein Betrag von ca. 30 Cent zugrunde gelegt wird.