Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.         Der Verbandsvorstand stellt den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Investitionsprogramm und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2019 - 2023 gemäß § 97 Abs. 1 HGO fest.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung beinhaltet folgende Festsetzungen:

 

a)    den Ergebnishaushalt mit ordentlichen Erträgen von 328.023 Euro und ordentlichen Aufwendungen von 329.057 Euro (Fehlbedarf 1.034 Euro),

b)   den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit
von -1.034 Euro, mit Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von jeweils 9.932.666 Euro (Saldo 0 Euro) und mit einem Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von 0 Euro,

c)    keine Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen,

d)   den Gesamtbetrag an Verpflichtungsermächtigungen mit 19.867.334 Euro,

e)    den Höchstbetrag der Liquiditätskredite mit 8.940.000 Euro,

f)    die Festsetzung der Verbandsumlage in Höhe von 141.966 Euro, wobei sich die Anteile für die einzelnen Mitglieder aus den Anteilen nach § 19 der Verbandssatzung ergeben.

 

2.         Der festgestellte Entwurf wird der Verbandsversammlung zur Beratung und

Beschlussfassung vorgelegt.