Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek teilt mit:

 

Im Oktober 2005 wurde für die Darlehen Nr. 804 453 042  und Nr. 45 096 497 131  Receiver-Swaps mit dem Ziel der Variabilisierung der Verzinsung bei gleichzeitiger Redu­zierung der Dar­le­hens­verzinsung abge­schlossen (KA/106/2005, 1.11.2005, TOP 3.5, Vorlagen Nr. 1102-2005 und Nr. 1113-2005).

 

Zur Sicherung des gegenwärtigen Zinsniveaus wurden am 8.3.2006 für diese Darlehen Payer-Swaps als Gegengeschäfte zu den Receiver-Swaps abgeschlossen.

 

Der Kreisausschuss beschließt:

 

Die Erträge und Aufwendungen aus den Derivaten zu den Darlehen Nr. 804 453 042  und Nr. 45 096 497 131  werden der Zinssicherungsrücklage zugeführt bzw. der Zinssicherungs­rück­lage ent­nom­men.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss ist gemäß Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 28.09.1992 (Druck­sache Nr. 2596/IV) zu unterrichten.