Sitzung: 28.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2602-2019/DaDi
Beschlussvorschlag:
1. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg schließt im
Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Zentralen
Auftragsvergabestelle (ZAvS) öffentlich-rechtliche Vereinbarungen nach § 24 ff
KGG mit den jeweiligen Städten, Gemeinden oder Zweckverbänden ab.
2. Mit den in der Anlage aufgeführten Kommunen
und Zweckverbänden wurden bereits öffentlich-rechtliche Vereinbarungen
abgeschlossen.
3. Die Leistungen der ZAvS sind kostendeckend in
Rechnung zu stellen.