Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Übertragung der Ermächtigung zur Prolongation von Krediten mit einer Zinsbindung unter einem Jahr auf den Landrat und einen weiteren Beigeordneten (Vier-Augen-Prinzip) im Sinne des § 52 Abs. 1 HKO i. V. m. § 103 Abs. 1 Satz 2 HGO wird beschlossen.

 

Abgeschlossene Prolongationen sind dem Kreisausschuss jeweils zur Kenntnis zu geben.