Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Nachtragshaushaltssatzung 2019 wird in nachfolgender Form beschlossen:

 

§ 1 Haushaltsgesamtbeträge

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden im Jahr 2019

 

 

erhöht um

EUR

vermindert um EUR

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

gegenüber bisher EUR

auf nunmehr

EUR festgesetzt

im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

im ordentlichen Ergebnis

 

 

 

 

die Erträge

0

920.000

530.045.954

529.125.954

die Aufwendungen

0

4.252.042

520.831.461

516.579.419

der Saldo

3.332.042

0

9.214.493

12.546.535

 

 

 

 

 

im außerordentl. Ergebnis

 

 

 

 

die Erträge

0

0

3.000

3.000

die Aufwendungen

0

0

0

0

der Saldo

0

0

3.000

3.000

 

 

 

 

 

im Finanzhaushalt

 

 

 

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

 

 

 

der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen

3.332.042

0

16.788.831

20.120.873

aus Investitionstätigkeit

 

 

 

 

die Einzahlungen

0

0

1.289.276

1.289.276

die Auszahlungen

19.017.000

0

11.369.188

30.386.188

der Saldo

0

19.017.000

-10.079.912

-29.096.912

aus Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

die Einzahlungen

19.017.000

0

11.071.702

30.088.702

die Auszahlungen

0

0

20.942.061

20.942.061

der Saldo

19.017.000

0

-9.870.359

9.146.641

 

Der Ergebnishaushalt weist einen Überschuss von 12.549.535 EUR aus.

Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelüberschuss von 170.602 EUR aus.

 

§ 2 Kredite

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 11.071.702 EUR um 19.017.000 EUR erhöht und damit auf 30.088.702 EUR neu festgesetzt.

 

Die Festsetzungen der §§ 3 bis 7 der Haushaltssatzung 2019 werden nicht verändert.