Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Kreistag fordert die Verwaltung des Landkreises Darmstadt Dieburg auf, bei Neubeantragungen von Sozialanträgen im Landkreis Darmstadt Dieburg die geltenden europäischen Datenschutzverordnung zu berücksichtigen. Daher sind ab 01.01.2020 keine Vermieterbescheinigungen von den Beantragenden von Sozialleistungen im Landkreis Darmstadt Dieburg mehr zu fordern.

 

2.      Der Kreistag fordert die Verwaltung Da/Di auf, ca. 6 Wochen vor Ablauf eines Bewilligungszeitraumes von Sozialleistungen nach dem SGB II – dem SGB XII und Asylbewerberleistungen eine schriftliche Aufforderung an Hilfesuchende zu versenden, den Weiterbewilligungsantrag zu stellen.