Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, dass Geflüchtete mindestens zwei Jahre nach Erhalt eines gesicherten Aufenthaltsstatus durch den Sozialen Dienst des Fachbereiches „Zuwanderung und Flüchtlinge“ Beratung und Betreuung in Anspruch nehmen können.

 

Die erforderlichen Mittel werden im Haushaltsplan 2020 auf dem Produkt 1.05.09.08 (Sozialbetreuung Flüchtlinge) und dem Sachkonto 6200000 (Entgelt gel. Arbeitszeit) eingestellt.