Beschlussvorschlag:
1. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird wie folgt beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
im Ergebnishaushalt |
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im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Saldo von im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Saldo von |
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mit einem Überschuss von
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im Finanzhaushalt |
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mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
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und dem Gesamtbetrag der |
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Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf mit einem Saldo von |
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Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf mit einem Saldo von |
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mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von
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festgesetzt. |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme in dem Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 16.444.612 Euro festgesetzt. Darin sind Kredite nach dem Kommunalinvestitionsprogrammgesetz (KIPG) in Höhe von 2.101.765 Euro enthalten.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in dem Haushaltsjahr 2020 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.418.200 Euro festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die in dem Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 45.000.000 Euro festgesetzt.
§ 5
a) Kreisumlage
Der Hebesatz für die von den Kreisgemeinden für das Haushaltsjahr 2020 zu erhebende Kreisumlage wird auf 35,91 % der Kreisumlagegrundlagen festgesetzt.
b) Schulumlage
Der Hebesatz für den von den Kreisgemeinden für das Haushaltsjahr 2020 zu erhebenden Zuschlag zur Kreisumlage wird auf 17,54 % der Kreisumlagegrundlagen festgesetzt.
Die Kreisumlage und der Zuschlag zur Kreisumlage sind in 12 Monatsraten jeweils zum 20. eines jeden Monats zu entrichten. Rückständige Umlagen sind nach § 40a FAG mit jährlich 2 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
2. Das dem Haushaltsplan beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre
2019 bis 2023 wird
beschlossen.