Nachtrag: 04.11.2019

Beschluss: verwiesen

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

 

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis                                                                            

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                       

543.856.463 Euro                   

532.559.314 Euro

 11.297.149 Euro

 

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                            

mit einem Saldo von                                                                                                        

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge

2.000 Euro                   

0 Euro

2.000 Euro

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                                              

mit einem Saldo von                                                                                                                 

mit einem Überschuss von        

11.299.149 Euro

 

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                  

19.740.574 Euro

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                                         

            1.388.866 Euro                   

16.737.107 Euro

-15.348.241 Euro

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  

mit einem Saldo von                                                                                                                                                                             

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                                                    

16.444.612 Euro                   

20.776.958 Euro

-4.332.346 Euro

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf   

mit einem Saldo von                                                                                                                                                                       

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von                                  

59.987 Euro

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme in dem Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 16.444.612 Euro festgesetzt. Darin sind Kredite nach dem Kommunalinvestitionsprogrammgesetz (KIPG) in Höhe von 2.101.765 Euro enthalten.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in dem Haushaltsjahr 2020 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.418.200 Euro festgesetzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die in dem Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 45.000.000 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

a) Kreisumlage

Der Hebesatz für die von den Kreisgemeinden für das Haushaltsjahr 2020 zu erhebende Kreisumlage wird auf 35,91 % der Kreisumlagegrundlagen festgesetzt.

 

b) Schulumlage

Der Hebesatz für den von den Kreisgemeinden für das Haushaltsjahr 2020 zu erhebenden Zuschlag zur Kreisumlage wird auf 17,54 % der Kreisumlagegrundlagen festgesetzt.

 

Die Kreisumlage und der Zuschlag zur Kreisumlage sind in 12 Monatsraten jeweils zum 20. eines jeden Monats zu entrichten. Rückständige Umlagen sind nach § 40a FAG mit jährlich 2 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

 

§ 6

 

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

§ 7

 

Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

 

 

2. Das dem Haushaltsplan beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 wird
    beschlossen.