Beschluss:
Für die gegenüber
der Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) GmbH abgegebenen Bürgschaften des
Landkreises Darmstadt-Dieburg wird keine Avalprovision erhoben.
Beschluss:
Für die gegenüber
der Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) GmbH abgegebenen Bürgschaften des
Landkreises Darmstadt-Dieburg wird keine Avalprovision erhoben.