Beschluss: Kenntnis genommen

Frau Kreisbeigeordnete Lück gibt eine Übersicht der Förderung von Beratungsstellen durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg zur Kenntnis.

 

 

Gemäß § 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Verbindung mit § 97 Abs. 2 SGB XII obliegt dem Landkreis als örtlichem Träger der Sozialhilfe die Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen der Sozialhilfe. Nach § 5 SGB XII sollen die Träger der Sozialhilfe bei der Durchführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch mit den Kirchen und Religions­gesellschaften des öffentlichen Rechts sowie den Verbänden der freien Wohlfahrts­pflege zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit soll darauf gerichtet sein, dass sich Sozialhilfe und die Tätigkeit der freien Wohlfahrtspflege zum Wohle der Hilfesuchenden wirksam ergänzen. Die Träger der Sozialhilfe sollen die Verbände der freien Wohlfahrtspflege in ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der Sozialhilfe angemessen unterstützen.

 

Insbesondere sollen Vorhaben gefördert werden, an deren Durchführung der Landkreis ein erhebliches Interesse hat und die ohne Zuwendung nicht oder nicht in dem notwendigen Umfang realisiert werden können.

 

Zweck der Förderung des Landkreises ist es, das soziale und kulturelle Wohl der Einwohner des Landkreises durch notwendige Angebote, Einrichtungen und Dienste, die durch Stellen außerhalb der Verwaltung des Landkreises erbracht bzw. geleistet werden, angemessen zu unterstützen.

 

Der Fachbereich Soziales, Pflege und Senioren stellt den nachfolgend aufgeführten Vereinen daher gemäß Kreisausschussbeschlüssen aus Vorjahren für das Jahr 2019 die folgenden Zuschüsse zur Verfügung:

 

Förderung Beratungsstellen der freien Wohlfahrtsträger:

 

Aidshilfe Darmstadt e.V.

24.030,00 €

Verein für Ehe- und Familienberatung Darmstadt

9.663,00 €

Verein für Ehe- und Familienberatung (über Caritasverband Darmstadt e.V.)

19.429,00 €

Horizont e.V. Dieburg Sozialpädagogischer Verein

7.286,00 €

Fachambulanz für Suchtkranke und deren Angehörige des Caritasverbandes

7.125,00 €

Sozialkritischer Arbeitskreis Darmstadt e.V.

6.885,00 €

Interessenkreis behinderter Menschen Darmstadt-Dieburg e.V.

950,00 €

 

Förderung von Demenzarbeit:

 

Demenzservicezentrum

20.000,00 €

DemenzForum Darmstadt e.V.

10.000,00 €

 

Förderung von Hospizvereinen:

 

Ökum. Hospizverein Vorderer ODW e.V.

5.000,00 €

Hospizverein Pfungstadt e.V.

2.115,00 €

Ev. Hospiz- u. Palliativ-Verein Darmstadt e.V.

2.003,00 €

Malteser Hilfsdienst Amb. Hospiz- u. Palliativberatungsdienst

2.003,00 €

Malteser Hilfsdienst Kinderhospiz- u. Familienbegleitdienst

1.000,00 €

 

Die Mittel stehen im Haushaltsplan des Jahres 2019 auf dem Produkt 1.05.06.01 (Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege) und dem Sachkonto 7128000 (Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche) haushaltsrechtlich zur Verfügung.