Sitzung: 21.10.2019 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 2531-2019/DaDi
Frau Kreisbeigeordnete Lück gibt eine Übersicht der Förderung von
Beratungsstellen durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg zur Kenntnis.
Gemäß § 3 des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Verbindung mit § 97
Abs. 2 SGB XII obliegt dem Landkreis als örtlichem Träger der
Sozialhilfe die Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen der Sozialhilfe.
Nach § 5 SGB XII sollen die Träger der Sozialhilfe bei der
Durchführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch mit den Kirchen und Religionsgesellschaften
des öffentlichen Rechts sowie den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege
zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit soll darauf gerichtet sein, dass sich
Sozialhilfe und die Tätigkeit der freien Wohlfahrtspflege zum Wohle der
Hilfesuchenden wirksam ergänzen. Die Träger der Sozialhilfe sollen die Verbände
der freien Wohlfahrtspflege in ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der Sozialhilfe
angemessen unterstützen.
Insbesondere sollen
Vorhaben gefördert werden, an deren Durchführung der Landkreis ein erhebliches
Interesse hat und die ohne Zuwendung nicht oder nicht in dem notwendigen Umfang
realisiert werden können.
Zweck der Förderung
des Landkreises ist es, das soziale und kulturelle Wohl der Einwohner des
Landkreises durch notwendige Angebote, Einrichtungen und Dienste, die durch
Stellen außerhalb der Verwaltung des Landkreises erbracht bzw. geleistet
werden, angemessen zu unterstützen.
Der Fachbereich
Soziales, Pflege und Senioren stellt den nachfolgend aufgeführten Vereinen
daher gemäß Kreisausschussbeschlüssen aus Vorjahren für das Jahr 2019 die
folgenden Zuschüsse zur Verfügung:
Förderung Beratungsstellen der freien Wohlfahrtsträger:
Aidshilfe Darmstadt e.V. |
24.030,00 € |
Verein für Ehe- und Familienberatung Darmstadt |
9.663,00 € |
Verein für Ehe- und Familienberatung (über Caritasverband
Darmstadt e.V.) |
19.429,00 € |
Horizont e.V. Dieburg Sozialpädagogischer Verein |
7.286,00 € |
Fachambulanz für Suchtkranke und deren Angehörige des
Caritasverbandes |
7.125,00 € |
Sozialkritischer Arbeitskreis Darmstadt e.V. |
6.885,00 € |
Interessenkreis behinderter Menschen Darmstadt-Dieburg
e.V. |
950,00 € |
Förderung von Demenzarbeit:
Demenzservicezentrum |
20.000,00 € |
DemenzForum Darmstadt e.V. |
10.000,00 € |
Förderung von Hospizvereinen:
Ökum. Hospizverein Vorderer ODW e.V. |
5.000,00 € |
Hospizverein Pfungstadt e.V. |
2.115,00 € |
Ev. Hospiz- u. Palliativ-Verein Darmstadt e.V. |
2.003,00 € |
Malteser Hilfsdienst Amb. Hospiz- u.
Palliativberatungsdienst |
2.003,00 € |
Malteser Hilfsdienst Kinderhospiz- u.
Familienbegleitdienst |
1.000,00 € |
Die Mittel stehen im Haushaltsplan des Jahres 2019 auf dem Produkt 1.05.06.01 (Förderung von Trägern der
Wohlfahrtspflege) und dem Sachkonto 7128000
(Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche) haushaltsrechtlich zur Verfügung.