Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion der AfD:

 

Wir beziehen uns auf die Anfrage „Gewalt an Schulen“ (1954-2018/DaDi) sowie den Antrag „Gewalt an Schulen“ (2067-2019/DaDi) der AfD-Fraktion im Kreistag.

 

Unsere o.a. Anfrage nach der Anzahl von festgestellten Gewaltdelikten an Schulen im Landkreis Darmstadt-Dieburg wurde mit „Hierzu sind dem Landkreis keine Zahlen bekannt“ beantwortet.

 

Im Rahmen des SKS-Ausschusses am 31. Januar 2019 wurde der o.a. Antrag der AfD-Fraktion beraten. Auch hier wurde von Seiten des Schulamtes mitgeteilt, es lägen keine Statistiken vor.

 

Eine Anfrage zu Gewalt an Schulen durch die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag wurde am 18. Juli 2019 durch das Kultusministerium wie folgt beantwortet: Im Jahr 2018 wurden durch die PKS 1.294 Gewaltdelikte an hessischen Schulen erfasst, 46 Gewaltdelikte fanden an Schulen im Landkreis Darmstadt-Dieburg statt, weitere 33 Gewaltdelikte an Schulen in der Stadt Darmstadt! Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden gesondert erfasst.

 

Rechnet man die Ferienzeit ab, kommt man rechnerisch auf 2 Gewaltdelikte pro Woche an Schulen des Landkreises und der Stadt Darmstadt (beide fallen unter das Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt). Dabei handelt es sich lediglich um Gewaltdelikte, die in der PKS erfasst sind, mithin also zur Anzeige gebracht wurden. Die Dunkelziffer dürfte entsprechend höher sein.

 

Vertreter des Staatlichen Schulamtes nehmen regelmäßig an Sitzungen des SKSA teil. Es dürfte anzunehmen sein, dass ein Austausch zwischen Schulen, Schulträgern und Schulamt stattfindet.

 

 

Die AfD-Fraktion stellt die folgenden Fragen:

 

  1. Warum lagen bzw. liegen die oben genannten Zahlen bzgl. der Gewaltdelikte dem Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt- Dieburg und die Stadt Darmstadt nicht vor?

 

Diese Frage kann nicht beantwortet werden. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg ist zwar Schulträger, hat jedoch laut Gesetz über die Verantwortung für geeignete Schulgebäude mit der dazugehörigen Ausstattung hinaus keine Zuständigkeit.

 

  1. Falls die Zahlen doch vorlagen bzw. vorliegen, aus welchem Grund wurde die o.a. Anfrage der AfD-Fraktion im Kreistag mit „Hierzu sind dem Landkreis keine Zahlen bekannt“ beantwortet?

 

Es lagen keine Zahlen beim Landkreis vor.

 

  1. Wurden Informationen für die Beantwortung der o.a. Anfrage der AfD-Fraktion im Kreistag beim Staatlichen Schulamt angefordert? Falls nein, warum nicht?

 

Nein, es wurden keine Informationen angefordert. Dies geht auch aus der Beantwortung der ursprünglichen Anfrage klar hervor, die mit dem Hinweis beantwortet wurde, dass solche Fallzahlen gegebenenfalls dem Staatlichen Schulamt vorliegen.

 

Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass das Mittel der Anfrage aus dem Kreistag heraus an den Kreisvorstand nur soweit genutzt werden kann, als es für die parlamentarische Kontrolle des Kreisausschusses erforderlich ist. Es ist daher erfreulich, dass die AFD durch Anfrage an der verantwortlichen Stelle - dem Land Hessen - auch eine inhaltliche Antwort erhalten hat.